(ots) - Regierungspräsidium Tübingen muss Luftreinhalteplan
für Reutlingen neu schreiben - Verkehrsminister Hermann schiebt
Luftreinhaltung aufs Abstellgleis - DUH fordert Einhaltung der
Grenzwerte bundesweit vor 2021
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat den Streit um saubere Luft in
Reutlingen für sich entschieden. Das Land Baden-Württemberg hat auf
eine Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen
vom 22.10.2014 verzichtet. Dieses sieht einen neuen Luftreinhalteplan
für die knapp 110.000 Einwohner große Kreisstadt Reutlingen im
Regierungsbezirk Tübingen vor, weil diese die Luftqualitätsgrenzwerte
für Stickstoffdioxid (NO2) und Feinstaub (PM10) überschritten hatte.
Die DUH hatte im Januar 2012 Klage gegen Baden-Württemberg
eingereicht und fordert nun eine rasche Umsetzung effizienter
Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität in Reutlingen.
Die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation kritisiert die
jüngsten Äußerungen zur Luftreinhaltepolitik von Baden-Württembergs
Verkehrsminister Winfried Hermann und Stuttgarts Oberbürgermeister
Fritz Kuhn heftig. Beide hatten vergangene Woche erklärt, die seit
2005 gesetzlich gültigen Feinstaub-Grenzwerte in Baden-Württembergs
Landeshauptstadt nicht vor 2021 einhalten zu wollen - Grenzwerte für
NO2 sogar erst ab 2025. Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der
Deutschen Umwelthilfe, betont, dass die DUH eine schnelle Einhaltung
der Luftqualitätswerte notfalls auch auf dem Klageweg durchsetzen
werde.
"Auch die beiden grünen Spitzenpolitiker Hermann und Kuhn müssen
europäische Umweltgesetze einhalten. Und die besagen, dass
schnellstmöglich und nicht erst in sieben Jahren den Bürgern
Baden-Württembergs saubere Luft zusteht. Die Deutsche Umwelthilfe
wird notfalls die grün-rote Landesregierung über
Gerichtsentscheidungen zwingen, weniger Rücksichtnahme auf die
Automobilindustrie zu nehmen und Politik für die vielen
hunderttausend unter Dieselruß und NO2 leidenden Menschen zu machen",
kündigt Resch an und verweist auf zahlreiche zur Verfügung stehende
Mittel, welche die Luftqualität verbessern. "In Stuttgart, aber auch
in Reutlingen, müssen beispielsweise schnellstmöglich die
ÖPNV-Busflotten mit SCRT-Filtern ausgestattet und nunmehr
Baumaschinen und- fahrzeuge mit Partikelfilter eingesetzt werden."
Auch für Diesel-Taxis sieht die DUH zumindest in Stuttgart schwarz.
Ähnlich wie in London sollten in der Landeshauptstadt nur noch
Umwelttaxen zugelassen werden.
Weitere Maßnahmen seien die Förderung des Öffentlichen
Personennahverkehrs und des Radverkehrs, sowie ein effektives
Verkehrsmanagement. Das Urteil verpflichtet ebenfalls Stadt und Land
dazu, Verhandlungen zu einem kostenlosen Nahverkehr aufzunehmen.
Bundesweit führe kein Weg an der Einführung einer "blauen Plakette"
vorbei. Die DUH bemüht sich auch in zahlreichen anderen Städten,
darunter Wiesbaden, Darmstadt und München für bessere Maßnahmen bei
der Luftreinhaltung und fordert ein schnelles Handeln der zuständigen
Behörden bei der Implementierung von Maßnahmen.
"Die Einsicht, dass Baden-Württemberg viel mehr für die Gesundheit
der Reutlinger Bürger tun muss, kommt spät, aber sie kommt.
Gleichzeitig sendet der Erfolg vor Gericht ein klares Signal:
Deutschland muss sich an europäisches Recht halten und darf sich
nicht länger gegen die Gesundheitsinteressen der eigenen Bürger
stellen", bewertet Remo Klinger, Anwalt in der Berliner Kanzlei
Geulen & Klinger, der die DUH in dem Prozess vertreten hat, den
Ausgang des Streits.
DUH im Internet: www.duh.de, Twitter:
https://twitter.com/Umwelthilfe
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
Mobil: 0171 3649170, E-Mail: resch(at)duh.de
Dr. Remo Klinger, Rechtsanwalt
Mobil: 0171 2435458, E-Mail: klinger(at)geulen.com
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