(ots) - Anlässlich des Europäischen Datenschutztages
erklärt Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für
Menschenrechte:
"Nach dem Attentat auf das Pariser Satire-Magazin 'Charlie Hebdo'
werden die Rufe nach einer verstärkten Datenüberwachung lauter. Das
Deutsche Institut für Menschenrechte empfiehlt trotz der Besorgnis
nach den Anschlägen in Frankreich, die Pläne für eine Neuauflage der
Vorratsdatenspeicherung fallen zu lassen.
Metadaten zu Telekommunikationsvorgängen sind hochsensible Daten.
Ihre pauschale Speicherung auf Vorrat stellt einen schweren Eingriff
in die Grund- und Menschenrechte dar. Dies haben das
Bundesverfassungsgericht, der Europäische Gerichtshof und
internationale Menschenrechtsgremien in den vergangenen Jahren
eindringlich festgestellt. Noch im Dezember hat die Bundesregierung
maßgeblich auf die Verabschiedung einer Resolution zum 'Recht auf
Privatheit im digitalen Zeitalter' in der UN-Generalversammlung
hingewirkt, die betonte, dass jegliche Form der
Telekommunikationsüberwachung - also auch die Erfassung von Metadaten
- im Einklang mit den internationalen Menschenrechtsverträgen stehen
muss.
Der Europäische Gerichtshof hat 2014 deutlich gemacht, dass die
Vorratsdatenspeicherung zwar einen legitimen Zweck verfolgt, die
undifferenzierte Registrierung des Kommunikationsverhaltens fast der
gesamten europäischen Bevölkerung jedoch völlig unverhältnismäßig und
nicht erforderlich ist. Das Bundesverfassungsgericht stellte in
seinem Urteil von 2010 fest, dass es sich bei der
Vorratsdatenspeicherung um eine extrem weitreichende Maßnahme
handelt, die bisher ohne Beispiel in der Rechtsordnung ist.
Angesichts der strengen höchstrichterlichen Vorgaben kommen alle
Versuche für eine Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung einer
Quadratur des Kreises gleich, die entweder menschenrechtlich eine
Mogelpackung wären oder keinen Mehrwert für die Sicherheitsbehörden
bringen würden.
Angesichts der menschenrechtlichen Gefahren, die in der
anlasslosen Ãœberwachung liegen, sollte daher von dem Vorhaben
abgesehen werden. Absolute Sicherheit kann es nicht geben."
Der Europäische Datenschutztag ist ein auf Initiative des
Europarats ins Leben gerufener Aktionstag für den Datenschutz. Er
wird jährlich am 28. Januar begangen. Dieses Datum wurde gewählt,
weil am 28. Januar 1981 die Europäische Datenschutzkonvention
unterzeichnet wurde.
Weitere Informationen Pressemitteilung (08.04.2014): EuGH-Urteil
entzieht umfassender Vorratsdatenspeicherung den Boden
http://ots.de/1NPDR
Pressekontakt:
Bettina Hildebrand, Pressesprecherin
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E-Mail: hildebrand(at)institut-fuer-menschenrechte.de