(firmenpresse) - Berlin, 27.01.2015. Grundsätzlich können sich Anleger bei der Sanierung von denkmalgeschützten Wohnungen und Häusern viel Geld vom Staat zurückholen. Gerade bei Denkmalschutz-Immobilien sollte man indes genau aufpassen.
Die ehemaligen Fabrikhallen und die Direktorenvilla der Schaeffler AG in Bamberg wurden in 500 Wohnungen und ein Bürohaus umgewandelt. Die naheliegende, historische Altstadt wurde von der Unesco, der Wissenschaftsorganisation der Vereinten Nationen, sogar als Weltkulturerbe eingestuft. Teile des alten Industrieareals stehen unter Denkmalschutz, was die Immobilien für vermögende Erwerber besonders interessant macht. „Die Sanierung von Denkmalschutz-Immobilien bietet Anlegern in Deutschland eine der letzten verbliebenen Möglichkeiten, ihre Steuerlast merklich zu verringern“, bestätigt Sven Herbst, Vorstand der VALERUM Invest AG. Demnach können beispielsweise Eigennutzer bis zu 90 Prozent der Sanierungskosten binnen zehn Jahren beim Fiskus gegen andere Einkünfte verrechnen. „Jedes Jahr neun Prozent Verlustzuweisung ist doch auch ein Wort“, so der VALERUM Invest-Vorstand.
Des Weiteren können Kapitalanleger, die derartige Immobilien erwerben und anschließend vermieten, den kompletten Sanierungsanteil vollständig über 12 Jahre abschreiben. Die Denkmalabschreibung beträgt in diesem Fall in den ersten 8 Jahren jeweils 9 Prozent des Sanierungsanteils und in den darauf folgenden 4 Jahren jeweils 7 Prozent. Wird der Erwerb über ein Darlehen finanziert, können zusätzlich noch die Schuldzinsen des Darlehens steuerlich geltend gemacht und mit der Miete verrechnet werden.
Wichtig ist den Experten der VALERUM Invest AG dabei, dass die Bauqualität stimmt. Es ginge dabei insbesondere darum, die Immobilie in den neuesten Stand zu bringen, ohne ihr gleichzeitig den nahezu immer vorhandenen Charme einer „besonderen“ Immobilie zu nehmen. Zudem müssten enge Bauvorschriften eingehalten werden. Da Bund und Länder ein großes Interesse daran haben, die Erhaltung historischer Bausubstanz zu fördern, müssen viele Details eingehalten werden.
Für Investoren ist es dabei wichtig zu wissen, dass der Fiskus die steuerlichen Abschreibungen nur gewährt, wenn die Immobilie bereits vor dem Start der Sanierungsarbeiten erworben wurde. „Wer erst während der Sanierungsphase eine Wohnung erwirbt, muss mit einem Abschlag von seinen Steuerabschreibungen leben“, so Immobilienspezialist Herbst von der VALERUM Invest AG. Wichtig ist zudem, dass der Sanierungsanteil richtig angesetzt und abgerechnet wird. Denkmalsanierung ist Profiarbeit - nicht nur im Hinblick auf die Gewerkeleistungen. Die Finanzämter prüfen dabei ziemlich genau, ob alle Voraussetzungen auch wirklich erfüllt sind.
VALERUM Invest AG:
Als Finanzunternehmen steht die VALERUM Invest AG für nachhaltige Anlagekonzepte, die konsequent auf Sachwerten aufbauen. Das Unternehmen vereint die Bereiche Vermögensverwaltung, Produktentwicklung sowie Vertrieb unter einem Dach. Seit 2008 am Markt aktiv, hat es bereits zahlreiche Immobilienprojekte sowie Immobilienbeteiligungen erfolgreich platziert und realisiert.
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