(ots) - "Das Verbot rassistischer Diskriminierung ist ein
unverzichtbares Prinzip der Menschenrechte und ein Grundsatz des
zwingenden Völkerrechts. Artikel 1 der Allgemeinen Erklärung der
Menschenrechte von 1948 bringt dies klar zum Ausdruck: 'Alle Menschen
sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.' Vor allem unter
dem Eindruck des Holocaust entschloss sich die Staatengemeinschaft,
die Menschenrechte rechtsverbindlich zu machen. Die Präambel der
Erklärung spricht von 'Akten der Barbarei'. Diese Formulierung
bezieht sich insbesondere auf den rassistischen Völkermord der
Nationalsozialisten an den Juden und den Sinti und Roma.
Heute gedenken wir der Opfer dieses in der Menschheitsgeschichte
einzigartigen Verbrechens und bekräftigen das Bekenntnis des
Grundgesetzes zu den Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen
Gemeinschaft. Deshalb müssen wir alle besorgt sein über die Zunahme
antisemitischer Ãœbergriffe und von Hass-Rede in Deutschland, aber
auch insgesamt in Europa. Bei den Anschlägen in Paris wurden Menschen
sogar ermordet, nur weil sie Juden waren.
Die jüngsten antisemitischen Vorfälle bei der LEGIDA-Demonstration
in der vergangenen Woche machen klar, dass die Mahnung 'Wehret den
Anfängen' keinesfalls veraltet ist. PEGIDA und ihre Ableger schüren
und fördern rassistische Vorurteile. Das menschenrechtliche
Gleichheitsprinzip ist jedoch nicht vereinbar mit Antisemitismus und
jeglicher Form der rassistischen Diskriminierung."
Weitere Informationen:
Bericht der Europäischen Grundrechteagentur(2013): Diskriminierung
und Hasskriminalität gegenüber Juden in den EU-Mitgliedstaaten:
Erfahrungen und Wahrnehmungen im Zusammenhang mit Antisemitismus
http://ots.de/XEtgE
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