(ots) - DGB warnt: Nacktscanner am Werkstor möglich
Buntenbach fordert Härte im Streit um EU-Datenschutzverordnung
Osnabrück.- Im Streit um die seit Jahren geplante
EU-Datenschutzreform warnt der DGB davor, "einer weitflächigen
Überwachung im Betrieb Tür und Tor zu öffnen". Als Beispiel nannte
DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach im Gespräch mit der "Neuen
Osnabrücker Zeitung" (Mittwoch) die Möglichkeit von Nacktscannern an
Werkstoren und heimlicher Durchsuchungen von Beschäftigten-Computern.
Buntenbach forderte, die Bundesregierung müsse in den
abschließenden Verhandlungen über die umstrittene europäische
Datenschutz-Grundverordnung dafür sorgen, dass zum Schutz der
Beschäftigten "strengere nationale Vorschriften" möglich sein müssen.
"Ansonsten sollte der Beschäftigtendatenschutz besser gar nicht in
der Verordnung geregelt werden", sagte die Gewerkschafterin
anlässlich des 9. Europäischen Datenschutztages an diesem Mittwoch.
Laut Buntenbach haben die europäischen Justiz- und Innenminister
im Dezember 2014 festgelegt, dass die Vorschriften für Beschäftigte
zwar "spezifischer", aber nicht strenger geregelt werden dürfen. "Im
Klartext: Wenn nach der Verordnung an Flughäfen der Einsatz von
Nacktscannern für die Sicherheit des Flugbetriebes
datenschutzrechtlich erlaubt ist, könnte auch der einzelne
Arbeitgeber bei Torkontrollen diese Vorschrift nutzen."
Buntenbach warnte zudem, bei einem Inkrafttreten der geplanten
Verordnung, wäre es vorbei mit einer Kontrolle von
Datenschutzvorschriften oder der Überprüfung von Datenschutzverstößen
durch das Bundesverfassungsgericht.
An der Datenschutz-Grundverordnung feilen die 28 EU-Länder seit
Jahren. Am Ende sollen einheitliche Standards stehen, wie Behörden
oder Unternehmen persönliche Daten der Bürger schützen müssen und
inwieweit zum Beispiel Spuren im Internet kommerziell genutzt werden
dürfen.
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