In der Woche vom 09.02.2015 bis 13.02.2015 erfahren Handwerksbetriebe alles rund um das Thema Mindestlohn! Von der Vertragsgestaltung mit Arbeitnehmern, Subunternehmern bis hin zum Einsatz durch Personaldienstleistern. Wer muss was beachten? Welche Aufzeichnungspflichten gibt es und für wen gelten diese? Wie ist der Mindestlohn zu berechnen und gelten stets 8,50 €?
Diese und viele weiteren Fragen werden in unserer Themenwoche behandelt!
(firmenpresse) - Themenwoche: Mindestlohn
Eine Aktion der Kreishandwerkerschaft Barnim
in Zusammenarbeit mit Rechtsanwältin Anna Rehfeldt, LL.M.
In der Woche vom 09.02.2015 bis 13.02.2015 erfahren Handwerksbetriebe alles rund um das Thema Mindestlohn! Von der Vertragsgestaltung mit Arbeitnehmern, Subunternehmern bis hin zum Einsatz durch Personaldienstleistern. Wer muss was beachten? Welche Aufzeichnungspflichten gibt es und für wen gelten diese? Wie ist der Mindestlohn zu berechnen und gelten stets 8,50 €?
Diese und viele weiteren Fragen werden in unserer Themenwoche behandelt!
Unsere Programmübersicht
Montag
09.02.15
Übersicht und zivilrechtliche Rechtsfolgen bei Verstößen (Nachhaftung, Auftraggeberhaftung)
Dienstag
10.02.15
Anrechnung von Vergütungsbestandteilen auf den Mindestlohn (Was gilt für Zuschläge, Zulagen und Co.?) mit Beispielen und Formulierungen
Handwerker-Infofrühstück in der KH Barnim für Betriebe, die Teil unseres Teams werden wollen
8.30 Uhr im Meistersaal
Mittwoch
11.02.15
Mindestlohn und Arbeitszeit (Arbeitszeitkonten, Nachweispflichten, Vertrauensarbeitszeit), Wirksamkeit von Ausschluss-fristen (Musterformulierungen)
Donnerstag
12.02.15
Spezial: Auftraggeberhaftung - effektive Reaktionsmöglichkeiten auf Risiken nach dem MiLoG bei Einschaltung von Subunternehmen/Konsequenzen für die Vertragsgestaltung (Beispiel)
Freitag
13.02.15
Mindestlohn bei Praktikanten und untypischen Arbeitsverhältnissen
sozialrechtliche Auswirkungen bei Minijobbern
Infobroschüre zum Abruf ab 16. Februar 2015: „Mindestlohn für Handwerker: Info´s & Musterformulierungen für Ihren Betrieb„
(exklusiv für Innungs-betriebe)
Die Kreishandwerkerschaft Barnim führt die Geschäfte der Innungen in ihrem Bezirk und nimmt die Gesamtinteressen des selbständigen Handwerks und des handwerksähnlichen Gewerbes wahr. Damit ist unsere Kreishandwerkerschaft die Interessenvertretung des gesamten Handwerks, das zu den tragenden Säulen der heimischen Wirtschaftsstruktur gehört.
Rechtsanwältin Anna Rehfeldt, LL.M. berät Unternehmen, Freiberufler und sonstige Gewerbetreibende vorrangig in den Bereichen Marken- und Patentrecht, Wettbewerbs- und Urheberrecht sowie Unternehmens- und Vertragsrecht. Ein weiterer Fokus liegt in der Beratung und Betreuung von Handwerksbetrieben und kleinen und mittelständischen Unternehmen bei der alltäglichen Praxis! Etabliert haben sich insbesondere auch Inhouse-Schulungen und die Unterstützung "vor Ort"!
Kreishandwerkerschaft Barnim
-Körperschaft des öffentlichen Rechts-
Freienwalder Straße 44-46
16225 Eberswalde
Tel.: 0 33 34 / 25 69-0
Fax: 0 33 34 / 25 69-16
E-Mail: handwerksrolle(at)kh-barnim.de
Rechtsanwältin Anna Rehfeldt, LL.M.
Grünbergerstr. 65
10245 Berlin
Tel 030 311 79 106
mail(at)ra-rehfeldt.de
Kreishandwerkerschaft Barnim
-Körperschaft des öffentlichen Rechts-
Freienwalder Straße 44-46
16225 Eberswalde
Tel.: 0 33 34 / 25 69-0
Fax: 0 33 34 / 25 69-16
E-Mail: handwerksrolle(at)kh-barnim.de
Rechtsanwältin Anna Rehfeldt, LL.M.
Grünbergerstr. 65
10245 Berlin
Tel 030 311 79 106