PresseKat - Auf dem Weg in den Ski-Urlaub von Gepäckbox getroffen (FOTO)

Auf dem Weg in den Ski-Urlaub von Gepäckbox getroffen (FOTO)

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(ots) -
Schwere Koffer und Taschen gehören in den Kofferraum. Gepäck
sollte so verstaut werden, dass volle Sicht gewährleistet ist.
Sicheres Verstauen kann Schäden - und damit auch hohe Kosten -
verhindern.

In zahlreichen Bundesländern stehen die Winterferien vor der Tür.
Viele Ski- und Snowboard-Fans brechen nun mit voll beladenen Autos in
Richtung Pisten auf. CosmosDirekt gibt Tipps, wie Reisende mitsamt
Gepäck sicher ans Ziel kommen.

Vorsicht beim Fahren mit voller Ladung

"Wer mit einem voll beladenen Fahrzeug unterwegs ist, sollte seine
Fahrweise entsprechend anpassen. Denn zusätzliches Gewicht verändert
die Fahreigenschaften des Wagens teilweise stark", sagt Frank
Bärnhof, Kfz-Versicherungsexperte von CosmosDirekt. "Insbesondere in
Kurven und beim Beschleunigen oder Bremsen auf der Autobahn ist
deshalb erhöhte Aufmerksamkeit geboten."

Richtig beladen - so geht's!

Wer richtig packt, fährt sicherer: Schweres Gepäck deshalb
möglichst im Kofferraum verstauen, am besten direkt hinter der
Sitzbank - so bleibt der tiefe Schwerpunkt des Autos erhalten.
Autofahrer sollten trotz aller Koffer und Gepäckstücke die volle
Sicht auf den Verkehr vor und hinter sich haben. Ein Trenngitter
zwischen Koffer- und Innenraum verhindert, dass Gepäckstücke bei
einer Vollbremsung nach vorne fallen. Verbandskasten, Warndreieck und
Warnweste sollten so verstaut sein, dass sie bei Bedarf gut
erreichbar sind.

Dachbox - sicherer Ort für Snowboard und Skier

In einer Dachbox ist sperriges Gepäck wie Skier, Snowboards oder
Winterkleidung gut aufgehoben. Wichtig: Das Equipment in der Box
befestigen sowie auf das zulässige Höchstgewicht achten! Autofahrer
sollten den Reifendruck des Fahrzeugs an das zusätzliche Gewicht
anpassen und überprüfen, ob die Dachreling fest montiert ist.





Kfz-Haftpflicht greift bei Unfall durch herabfallendes Gepäck

Fällt eine Dachbox trotz aller Vorsichtsmaßnahmen bei voller
Fahrt herunter, kann das für das eigene Fahrzeug, die Insassen oder
andere Verkehrsteilnehmer gefährlich werden. Doch auch wenn der
Vorfall glimpflich verläuft und nur eine Delle im Auto zurückbleibt,
trübt dies die Urlaubsfreude und der Schaden muss dann erst einmal
aufgenommen und protokolliert werden: Im Falle eines Personen- oder
Sachschadens springt in der Regel die Kfz-Haftpflichtversicherung des
Verursachers ein, wenn ein anderer Verkehrsteilnehmer zu Schaden
kommt. Anders sieht es bei Kratzern und Beulen am eigenen Wagen aus:
Die Vollkaskoversicherung des Autofahrers ist nicht in der Pflicht,
da die Ursache nicht auf eine Fremdeinwirkung zurückzuführen ist.

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Datum: 28.01.2015 - 10:18 Uhr
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