Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung in einem Arzthaftungsprozess ist wichtig, um sich gegen die regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Informationen von Ciper & Coll.:
(firmenpresse) - Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser aussergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als "schicksalhaftes Geschehen" abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht, sowie Daniel C. Mahr LLM, Fachanwalt für Medizinrecht, Irene Rist, Fachanwältin für Medizinrecht, Marius Gilsbach LLM und Agnes Szlachecki stellen im nachfolgenden einen aktuellen Prozesserfolg der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. vor. Der Kanzleihomepage www.ciper.de sind im übrigen mehrere hunderte weitere Prozesserfolge zu entnehmen:
Landgericht Krefeld - vom 27. Januar 2015
Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:
Fehlerhafte postoperative Versorgung nach Achillessehnen-Operation, LG Krefeld, Az.: 3 O 68/13
Chronologie:
Dem Kläger riss beim Tennisspielen die rechte Achillessehne. Im Krankenhaus der Beklagten wurde die postoperative Versorgung vorgenommen. Die Wundheilungsstörungen verschlimmerten sich zunehmend und es wurde ein Keimbefall festgestellt. Zwei Nachoperationen waren erforderlich.
Verfahren:
Das Landgericht Krefeld hat ein orthopädisch-unfallchirurgisches Sachverständigengutachten eingeholt. Der Gutachter stellte im Ergebnis fest, dass es einen schwerwiegenen Fehler darstelle, der völlig unverständlich sei, aufgrund der Weichteilsituation eine abwartende Haltung einzunehmen. Nach Abschluss der Beweisaufnahme hat das Landgericht Krefeld die Beklagten verurteilt, an den Kläger ein Schmerzensgeld im vierstelligen Eurobereich zu zahlen.
Anmerkungen von Ciper & Coll. (RA Dr. D.C.Ciper LLM; RA D.C. Mahr LLM; Irene Rist; Marius B. Gilsbach; Agnes Szlachecki):
Wenn in einem Arzthaftungsprozess der gerichtlich bestellte Gutachter einen groben Behandlungsfehler bestätigt, führt das in der Regel zu Beweislasterleichterungen bis hin zur Beweislastumkehr für den betroffenen Patienten.
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