(ots) - Gutachter: Berliner Olympiagesetz
verfassungswidrig
Rechtswissenschaftler befürchten Machtverschiebung
Osnabrück.- Das geplante Gesetz der Berliner Regierung zur
Beteiligung der Bürger an der Entscheidung über eine Olympiabewerbung
verstößt nach Ansicht von Juristen gegen die Verfassung. Zu diesem
Schluss kommen der Osnabrücker Rechtsprofessor Hermann Heußner und
sein Ludwigsburger Kollege Professor Arne Pautsch. Das berichtet die
"Neue Osnabrücker Zeitung" (Donnerstag).
Die Berliner Regierung will die Bevölkerung am 13. September zu
ihrer Meinung über die Bewerbung für die Olympischen Sommerspiele
befragen. Das Gesetz dazu, das bereits den Senat passiert hat, soll
an diesem Donnerstag zum ersten Mal vor dem Abgeordnetenhaus gelesen
werden.
Heußner sagte der NOZ, das Gesetz sei "eine Prämie auf die Macht".
Die Regierungsmehrheit in Berlin erhalte damit ein weiteres
Machtmittel in die Hand. Die Möglichkeit, am Parlament vorbei an das
Volk appellieren zu können, sei für Politiker eine ganz starke
Versuchung. "Dies bedeutet eine massive Verschiebung der
Machtstrukturen." Der Gesetzesentwurf sei ein "Plebiszit von oben".
In Bayern hatte ein ähnliches Gutachten der beiden
Rechtsprofessoren bereits 2014 das geplante Gesetz zur Volksbefragung
ausgebremst. Es wird derzeit vor dem Verfassungsgerichtshof in
München verhandelt.
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