PresseKat - Rauchmelder – Nachrüstpflicht ab 01.01.2015 beachten

Rauchmelder – Nachrüstpflicht ab 01.01.2015 beachten

ID: 1166299

Verbraucherorganisation bietet kostenlose Hilfe an

(firmenpresse) - 29.01.2015. Mittlerweile haben sich Rauchmelder als Lebensretter erwiesen. In den meisten Bundesländern ist ein Rauchmelder bereits in Neu- und Umbauten Pflicht. Für Altbauten gibt es eine Nachrüstpflicht, deren Frist für manche Bundesländer im Dezember endete. Darauf weist die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI) hin.

„Etwa 500 Menschen sterben pro Jahr durch Feuer. Doch es sind meist nicht die Flammen die töten, sondern giftige Rauchgase. Oft genügen nur wenige Atemzüge um bewusstlos oder sogar getötet zu werden. In vielen Fällen hätte dabei ein Rauchmelder Leben retten können“, warnt Jürgen Buck, Vorstand der GVI.

In den meisten Bundesländern sind Rauchmelder in Neu- und Umbauten bereits Pflicht. Für Altbauten gilt eine unterschiedliche Nachrüstpflicht innerhalb bestimmter Fristen für die einzelnen Bundesländer. Die Übergangsfrist für den Einbau eines Rauchmelders endete für die Bundesländer Baden-Württemberg und Hessen zum 31.12.2014.

Für welche Bundesländer eine Nachrüstpflicht für Rauchmelder besteht und wann diese endet, welche Rauchmelder empfehlenswert sind und weitere Tipps und Videos zum Thema „Rauchmelder“ stehen unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik „Gratis“, kostenlos zur Verfügung.



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Die Geld und Verbraucher Interessenvereinigung der Versicherten, Sparer und Kapitalanleger e.V. (GVI) betreibt seit 1987 Verbraucherberatung und Verbraucheraufklärung in Finanzangelegenheiten. Ihr Ziel ist es den Verbraucher zu helfen, sich in dem unübersichtlichen Finanz- und Versicherungsmarkt besser zu Recht zu finden, Fehlentscheidungen zu vermeiden und vor allem Kosten zu senken.



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Siegfried Karle (GVI-Präsident, Dipl.-Betriebswirt (FH): 07131-91332-20,
Jürgen Buck (GVI-Vorstand, Dipl.-Betriebswirt (FH) und Bankkaufmann): 07131-91332-12



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Datum: 29.01.2015 - 11:54 Uhr
Sprache: Deutsch
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Freigabedatum: 29.01.2015

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