(ots) - DGB fordert Nachbesserung beim Gesetz zur
Frauenquote
Vize-Vorsitzende Hannack: Kapitalseite darf sich nicht drücken
Osnabrück.- Der Gesetzentwurf der Bundesregierung für eine
Frauenquote in Aufsichtsräten großer deutscher Unternehmen, der an
diesem Freitag im Bundestag erstmals beraten wird, stößt bei
Gewerkschaften auf Kritik. In einem Gespräch mit der "Neuen
Osnabrücker Zeitung" (Freitag) forderte die stellvertretende
Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), Elke Hannack,
Nachbesserungen: Die "Bank der Arbeitnehmer auf der einen und die
Bank der Anteilseigner auf der anderen Seite" müssten "getrennt
betrachtet werden".
Der Gesetzentwurf schreibt laut DGB als Regelfall nur eine
Erfüllung der 30-Prozent-Quote in der Gesamtbetrachtung des
Aufsichtsrats vor. Die Gewerkschaften fürchten daher unter anderem,
dass die Vertreter der Aktionäre sich vor der Quote drücken könnten,
weil die meisten Frauen in mitbestimmten Aufsichtsräten
Arbeitnehmervertreterinnen sind, wie Hannack erklärte. Von den gut
100 börsennotierten Gesellschaften, für die das neue Gesetz ab 2016
gelten soll, erfüllen laut DGB bereits jetzt 39 die Quotenvorgabe auf
Arbeitnehmerseite, auf der Kapitalseite dagegen nur elf.
Hannack wies zudem auf "komplexe und unterschiedliche
Nominierungs- und Wahlverfahren" für Aufsichtsräte hin. Diesen trage
der Gesetzentwurf nicht genügend Rechnung. Es bestehe die Gefahr,
"dass elementare Fragen der Gesetzesanwendung erst durch die
Rechtsprechung entschieden werden müssen. Unternehmen und
Arbeitnehmer brauchen aber Rechtssicherheit unmittelbar durch das
Gesetz. Die Koalition muss hier dringend nachbessern", forderte die
DGB-Vizechefin, die die Initiative der Regierung zur Erhöhung des
Frauenanteils in Führungsgremien deutscher Unternehmen per Gesetz
ausdrücklich begrüßt.
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