(ots) - Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs,
Reform der Pflegenoten-Systematik, Nachweispflicht zur angemessenen
Entlohnung von Pflegekräften - die Aufgaben der Großen Koalition in
Sachen Pflegeneuordnung sind umfangreich. Nachdem das
Pflegestärkungsgesetz zum Jahresbeginn 2015 in Kraft getreten ist,
nimmt die Politik nun den zweiten Teil der Pflege-Agenda in Angriff.
Sechs Wochen vor dem 2. Deutschen Pflegetag sagte Jürgen
Graalmann, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes, auf der
gestrigen Klausurtagung: "Wenn wir die Pflege von morgen sichern
wollen, müssen wir heute Entschlossenheit zeigen. Das wird ohne eine
breite gesellschaftliche Basis nicht gelingen." Am Gedankenaustausch
zur Pflege im Haus des AOK-Bundesverbandes nahmen unter anderem der
Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Karl-Josef Laumann, der
Vorsitzende des Gesundheitsausschusses, Dr. Edgar Franke, die
ehemalige Bundestagspräsidentin, Prof. Rita Süssmuth, und
Medizinkabarettist Eckart von Hirschhausen teil.
Nach Bekanntwerden erster Ergebnisse aus den beiden
Erprobungsstudien machte Graalmann deutlich, dass die Einführung des
neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs für die Zukunftsfähigkeit der
Pflegeversicherung von entscheidender Bedeutung sei. "Dieses Projekt
muss absoluten Vorrang haben. Darum ist es gut zu sehen, dass jetzt
mit Hochdruck an der Umsetzung gearbeitet wird. Denn noch vor der
Bundestagswahl 2017 muss das neue Begutachtungsverfahren eingeführt
sein, wenn die reformierte Einstufung nach den fünf Pflegegraden
reibungslos funktionieren und entsprechende Pflegeleistungen fließen
sollen."
Die zweite große Herausforderung bis zum Ende der Legislatur sieht
Graalmann in der Reform des Pflegenotensystems: "Die Kritik daran ist
zweifelsohne berechtigt. Was wir brauchen ist ein intelligenter und
gut vorbereiteter Relaunch, der stärker als bisher die
Ergebnisqualität der Pflege misst und nachvollziehbar abbildet." Auch
auf diesem Feld werde es nicht ohne einen breiten Konsens der
Beteiligten gehen, um das Vertrauen der Pflegebedürftigen und
Angehörigen zu stärken.
Ausdrücklich begrüßte Graalmann die Initiative des
Pflegebevollmächtigten Laumann, der im Pflegestärkungsgesetz II eine
Nachweispflicht von Pflegeeinrichtungen zur angemessenen Entlohnung
von Pflegekräften verankern will. "Schon beim ersten Teil des
Pflegestärkungsgesetzes haben wir uns daher für mehr Transparenz im
Bereich der Bezahlung bzw. für die Offenlegung der
Kalkulationsgrundlagen stark gemacht. Aus meiner Sicht ist es absolut
sinnvoll, die bisher gefundene Regel auf alle Pflegeeinrichtungen
auszuweiten."
Werden Pflegesätze auf Basis von Tarifverträgen vereinbart, müssen
ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen sicherstellen, dass
Beschäftigte Tariflohn erhalten. Dies müssen die Einrichtungen auf
Nachfrage gegenüber Pflegekassen belegen. Nach der jetzt geltenden
Regelung ist es aber so, dass gerade Einrichtungen, die nicht nach
Tarif zahlen, auch nicht nachweisen müssen, wie sie die Pflegesätze
verwenden.
Graalmann: "Für die Zukunft des Älterwerdens wird entscheidend
sein, dass wir einen guten Versorgungsmix aus professioneller Pflege,
Angehörigenunterstützung und ehrenamtlicher Pflege hinbekommen. Das
wünschen sich nicht nur die Versicherten, auch der Fachkräftemangel
und der steigende Pflegebedarf weisen in diese Richtung."
Alle Infos zum Deutschen Pflegetag vom 12. Bis 14. März 2015 in
Berlin finden Sie hier: http://deutscher-pflegetag.de/
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