(ots) - Das Bundesumweltministerium stellt 30 Millionen Euro
zur Verfügung, damit der nachträgliche Einbau von
Abgasreinigungssystemen in Fahrzeugen bezuschusst werden kann. Darauf
weist der TÃœV Rheinland hin.
Die Nachrüstung von Dieselpartikelfiltern wird ab dem 1.Februar
2015 wieder mit 260 Euro gefördert. Bereits in den Jahren 2012 und
2013 wurden 187.000 Zuschüsse bewilligt. Die Antragstellung erfolgt
auf elektronischer Basis beim Bundesamt für Wirtschaft- und
Ausfuhrkontrolle (BAFA). Wichtig ist, dass die Nachrüstung nach dem
1. Januar 2015 durchgeführt wurde und der Antrag möglichst schnell
eingereicht wird. Denn: Die Antragstellung endet spätestens zum 15.
Februar 2016, sollte der zur Verfügung stehende Etat jedoch vorher
ausgeschöpft sein, ist eine Förderung ab diesem Zeitpunkt nicht mehr
möglich.
Unterlagen können unter der Adresse www.bafa.de im Internet
nachgelesen und ausgefüllt werden (Stichwort: Förderung von
Partikelminderungssystemen bei Dieselfahrzeugen).
Ihr Ansprechpartner für redaktionelle Fragen:
Wolfgang Partz, Presse, Tel.: 0221/806-2290
Die aktuellen Presseinformationen erhalten Sie auch per E-Mail über
presse(at)de.tuv.com sowie im Internet: www.tuv.com/presse und
www.twitter.com/tuvcom_presse