(ots) - Sehr geehrte Damen und Herren,
auf diesem Wege darf ich Ihnen anzeigen, dass ich die Karstadt
Warenhaus GmbH in ihren presserechtlichen Angelegenheiten vertrete.
Die entsprechende Bevollmächtigung wird anwaltlich versichert.
In der Süddeutschen Zeitung vom 2. Februar 2015 wird über
angeblich angedachte Lohnänderungen für Mitarbeiter unserer Mandantin
berichtet. Es heißt dort:
"Diese Beschäftigten könnten nach dem niedrigen Tarif für die
Logistikbranche bezahlt werden."
Weiter heißt es:
"Das eröffnet Karstadt die Möglichkeit, diese Beschäftigten
künftig nur noch nach dem deutlich niedrigeren Tarif für die
Logistikbranche zu bezahlen."
Diese Aussagen sind falsch und werden bereits von mehreren anderen
Medien übernommen. Es besteht nicht die Absicht und es wurde bis
jetzt auch zu keinem Zeitpunkt gefordert, dass Mitarbeiter von
Karstadt nach Tarifen der Logistikbranche bezahlt werden. Dies ist
rechtlich innerhalb der bestehenden Struktur von Karstadt auch gar
nicht möglich.
Wir sind daher auch beauftragt, gegen diese Berichterstattung in
der Süddeutschen Zeitung und auch andere Medien unverzüglich
vorzugehen und bitten von einer Ãœbernahme dieser
Falschberichterstattung unbedingt Abstand zu nehmen.
Professor Dr. Christian Schertz Rechtsanwalt
Pressekontakt:
Schertz Bergmann Rechtsanwälte PartG mbB
Herrn Rechtsanwalt Professor Dr. Christian Schertz
Kurfürstendamm 53, 10707 Berlin
Mail: cs(at)schertz-bergmann.de