(ots) - Heizen mit Holz ist kostengünstig,
effizient und klimaneutral - das sollte auch der Gesetzgeber
berücksichtigen
Im Zusammenhang mit der Energiewende sind auf Bundesebene in den
letzen Jahren mehrere Gesetze zur Effizienzsteigerung und der
verstärkten Nutzung erneuerbarer Energieträger verabschiedet worden.
Neben der Stromversorgung geht es dabei vor allem um die
Wärmeenergie, also Energie zum Beheizen von Gebäuden.
-Die Energie-Einsparverordnung (EnEV), die das Ziel hat, über
eine verbesserte Wärmedämmung und hocheffiziente Heizungstechniken im
Neubaubereich möglichst wenig Energie zu verbrauchen.
-Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG), das bei der
Beheizung von Gebäuden einen Mindestanteil regenerativer, also
erneuerbarer Energien festschreibt. Auch dieses Gesetz gilt
ausschließlich für den Neubausektor.
Für Bestandsbauten - darauf macht der HKI Industrieverband Haus-,
Heiz- und Küchentechnik e.V. aufmerksam - gibt es derzeit kein
bundeseinheitliches Gesetz. Auf Länderebene jedoch sind entsprechende
Maßnahmen bereits erfolgt bzw. in Vorbereitung. So zum Beispiel in
Baden-Württemberg, wo derzeit das "Erneuerbare-Wärme-Gesetz BW"
(EWärmeG) überarbeitet wird. Danach soll bei Veräußerung oder im
Sanierungsfall bei Bestandswohngebäuden zukünftig 15 (statt bisher
10) Prozent der Wärme mit erneuerbaren Energien abgedeckt werden.
Lokal verfügbar, ökologisch sinnvoll - doch in Stuttgart nicht auf
der Agenda
Bei der Wärmeenergie spielt feste Biomasse - vorwiegend in Form
von Scheitholz und Holzpellets - eine zentrale Rolle. Als lokal
verfügbarer Energieträger kann Holz äußerst ökonomisch und, nicht
zuletzt aufgrund kurzer Transportwege, ökologisch sinnvoll genutzt
werden. Als weiterer Pluspunkt kommt die regionale Wertschöpfung
hinzu.
Im baden-württembergischen Gesetzentwurf des EWärmeG sind
bestimmte Einzelraumfeuerungsanlagen - nämlich Raumheizer (Kaminöfen)
- ausgeschlossen. Damit werden die überwiegenden Anwendungsbereiche
dieser interessanten Form der Energiegewinnung durch einen
regenerativen Rohstoff mutwillig unterdrückt, was nicht nur zur
Einschränkung des Wettbewerbs führt, sondern auch die
Klimaschutzziele der Bundesregierung konterkariert.
Bewährte Technologien sollten nicht willkürlich ausgeschlossen
werden
Bei Christiane Wodtke, Präsidentin des HKI und gleichzeitig als
Unternehmerin in Baden-Württemberg unmittelbar von diesem Vorhaben
betroffen, stößt das auf Unverständnis: "Die gesamte Produktpalette
moderner Feuerstätten ist geeignet, die Anforderungen des Gesetzes
vollständig zu erfüllen. Sollte es zum Ausschluss bestimmter
Gerätetypen kommen, blieben bewährte Heiz-Technologien willkürlich
ausgeklammert, die in besonderer Weise geeignet wären, die
Energiewende gelingen zu lassen. Zudem geht dies an den Interessen
der Verbraucher vorbei."
Moderne Feuerstätten mit effizienter Verbrennungstechnik - also
Kaminöfen, Kachelöfen und Heizkamine - sind dank geringer Emissionen
und eines hohen Wirkungsgrades ihren Vorläufermodellen weit
überlegen. Das gilt in besonderem Maße für Geräte mit
Speicherfunktion sowie Systeme mit integriertem Wasser-Wärmetauscher
zum Anschluss an die Zentralheizung. Der HKI appelliert daher an die
Verantwortlichen im Südwesten, ihre bisherige Planung in diesem Punkt
zu überdenken.
Mehr unter www.hki-online.de und www.ratgeber-ofen.de
Kontakt:
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