(ots) - Höhere Grunderwerbsteuer, Erweiterung der
KfW-Förderung, Bestellerprinzip, Mietpreisbremse und neue EnEV:
Bauherren, Käufer oder Besitzer von Immobilien sollten die neuen und
geplanten Gesetzesänderungen sowie die Vorschriften der
Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) kennen und bei ihrer
Immobilienfinanzierung einkalkulieren.
Baufi24.de gibt einen Überblick über die wichtigsten Änderungen im
Jahr 2015.
Anstieg der Grunderwerbsteuer
Ein wichtiger Einflussfaktor auf die Gesamtkosten beim
Immobilienkauf ist die Höhe der Grunderwerbsteuer. Zuletzt erhöhte
das Land Hessen im August 2014 die Steuer von fünf auf sechs Prozent.
Ab dem 1. Januar 2015 müssen sich zwei weitere Bundesländer auf
Erhöhungen einstellen: Im Saarland steigt die Grunderwerbsteuer von
5,5 auf 6,5 Prozent, und Nordrhein-Westfalen erhöht zum gleichen
Termin die Steuer von 5,0 auf ebenfalls 6,5 Prozent. Zum Vergleich:
In Bayern und Sachsen werden bei einem Immobilienerwerb weiterhin nur
3,5 Prozent Grunderwerbsteuer fällig.
Mietpreisbremse & Bestellerprinzip in Planung
Gemäß der geplanten Mietpreisbremse sollen die Bundesländer
künftig für Kommunen mit knappem Wohnungsangebot bestimmen dürfen,
dass bei Neuvermietungen der Mietpreis maximal zehn Prozent über der
ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Diese Festlegung soll
allerdings auf einen Zeitraum von fünf Jahren begrenzt werden. Zudem
sollen Neubauten von der Regelung ausgenommen sein.
Der Gesetzentwurf zum Bestellerprinzip sieht vor, dass der
Immobilienmakler bei der Vermietung von Wohnraum künftig vom
Besteller bezahlt werden soll. In der Regel wird dies künftig der
Vermieter sein, nicht mehr der Mieter. "Mit dieser Umstellung will
die Bundesregierung den Umgang mit Provisionszahlungen klarer
regeln.", sagt Stephan Scharfenorth, Geschäftsführer des
Baufinanzierungsportals Baufi24.de (https://www.baufi24.de/). Die
Regelungen zum Bestellerprinzip und zur Mietpreisbremse sind noch
nicht endgültig beschlossen. Das Gesetzgebungsverfahren ist
allerdings schon weit fortgeschritten, so dass mit einer Umsetzung im
Laufe der ersten Jahreshälfte 2015 zu rechnen ist.
Neue Vorschriften der EnEV 2014
Im Jahr 2015 treten einige Neuregelungen aus der
Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) in Kraft. So gilt seit 1. Januar
2015 eine Austauschpflicht für Öl- und Gasheizkessel, die älter als
30 Jahre alt sind. Brennwert- und Niedertemperaturkessel sind vom
Austausch ausgenommen. Eigentümer von Ein- oder Zweifamilienhäusern
dürfen die alten Kessel weiter betreiben, wenn sie das Haus seit
mindestens 1. Februar 2002 selbst bewohnen. Ferner haben Hausbesitzer
bis Ende des Jahres Zeit, unbeheizte Dachräume so zu dämmen, dass ein
Mindestwärmeschutz gewährleistet ist. Auch diese Neuregelung gilt
nicht für Immobilienbesitzer, die das Haus selbst seit mindestens
Februar 2002 bewohnen.
Erweiterung der KfW-Förderung
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hat ihr Programm
"Energieeffizient Sanieren" für Kreditnehmer deutlich verbessert.
Hierzu hat die Förderbank die Tilgungszuschüsse um fünf Prozent
erhöht. Kreditnehmer können ab sofort von der KfW zusätzlich zu einem
verbilligten Zinssatz je nach Effizienzhaus-Standard bis zu 22,5
Prozent Tilgungszuschuss erhalten. Gleichzeitig erhalten
Darlehensnehmer für den Förderstandard "altersgerechter Umbau"
Zuschüsse in Höhe von zehn Prozent der förderfähigen
Investitionskosten oder maximal 5.000 Euro, wenn Ihre Immobilie
barrierefrei gestaltet wird. Wie die monatlichen Raten aus Zins und
Tilgung bei unterschiedlichen Finanzierungsbeträgen und
Beleihungssätzen ausfallen, kann schnell und einfach mit dem
Baufinanzierungsrechner
(https://www.baufi24.de/baufinanzierung-rechner/) ermittelt werden.
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Baufi24.de ist mit mehr als drei Millionen Besuchern pro Jahr
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