Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung in einem Arzthaftungsprozess ist wichtig, um sich gegen die regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Informationen von Ciper & Coll.:
(firmenpresse) - Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser aussergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als "schicksalhaftes Geschehen" abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht, stellt im nachfolgenden einen aktuellen Prozesserfolg der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. vor. Der Kanzleihomepage www.ciper.de sind im übrigen mehrere hunderte weitere Prozesserfolge zu entnehmen:
Landgericht Berlin - vom 03. Februar 2015
Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:
Ãœberkorrektur nach arthroskopischer Innenmeniskusteilresektion, LG Berlin, Az. 35 O 436/10
Chronologie:
Die Klägerin litt unter zunehmender Reizkniebildung und einer Belastungsschmerzsymptomatik im rechten Kniegelenk. Sie begab sich in die Klinik der Beklagten, wo eine Innenmeniskusteilresektion vorgenommen wurde. Es stellte sich nach der Operation eine sichtbare Überkorrektur (X-Beinstellung) ein. Seit dem Vorfall leidet sie unter Bewegungseinschränkungen.
Verfahren:
Das Landgericht Berlin hat ein orthopädisches Gutachten eingeholt. Daneben stellte der Gutachter fest, dass die geschilderten Beschwerden kausal auf die Überkorrektur der Beinachse beruhen würden. Das Gericht hat den Parteien sodann angeraten, sich gütlich zu einigen. Die Vergleichssumme beträgt 10.000,- Euro.
Anmerkungen von Ciper & Coll. (Dr D.C.Ciper LLM, D.C.Mahr LLM, M.B. Gilsbach LLM, Irene Rist, Agnes Szlachecki):
Das vom Gericht eingeholte Sachverständigengutachten umfasst rund fünfzig Seiten. Oftmals sind die Gutachten in Arzthaftungsprozessen deutlich kürzer. Im Ergebnis ist die erziele Vergleichssumme für die Klägerin hinnehmbar, stellt der sachbearbeitende Rechtsanwalt D.C. Mahr LLM fest.
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