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Tipps für den Alltag / Wechseln heißt das Gebot der Stunde / Stichtag: 1. März - Versicherungsschutz nur mit gültigem Kennzeichen (FOTO)

ID: 1168726

(ots) -
Dieses Jahr ist Blau die Farbe der Wahl. Ab dem 1. März müssen
alle Kleinkrafträder statt einem schwarzen ein blaues
Versicherungskennzeichen tragen. Ein korrektes Kennzeichen ist
wichtig, denn ohne erlischt der Versicherungsschutz und man macht
sich strafbar. Wo es die Kennzeichen gibt? Direkt bei der
Versicherung.

Die kleinen Verwandten der Motorräder sind nicht nur
überdurchschnittlich oft in Unfälle verwickelt, sie werden auch
überdurchschnittlich oft gestohlen. Beides zeigt: Ein umfassender
Versicherungsschutz ist nötig. Im Bereich der Kleinkrafträder bietet
die HUK-COBURG eine Kfz-Haftpflichtversicherung ab 43 Euro und die
Teilkasko-Versicherung ab 28 Euro an.

Zu den Fahrzeugen, die ein Versicherungskennzeichen führen müssen,
gehören unter anderem Kleinkrafträder wie Mofas, Mopeds und Roller
oder leichte Quads. Letztgenannte dürfen nicht mehr als 50
Kubikzentimeter Hubraum haben und nicht schneller als 45 Kilometer
pro Stunde fahren. Weniger bekannt ist, so die HUK-COBURG, dass es
Pedelecs gibt, die ein Versicherungskennzeichen tragen müssen: Die
sogenannten S-Pedelecs. Bei diesen schnellen Pedelecs wird die
Motorunterstützung erst bei einer Geschwindigkeit von 45 Kilometern
pro Stunde abgeschaltet und die Leistung des Motors liegt bei 500
Watt.



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Datum: 04.02.2015 - 11:00 Uhr
Sprache: Deutsch
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