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Gesetzliche Unfallversicherung: Gegenseitige Anerkennung von technischen Standards in TTIP birgt Gefahren für Arbeitsschutz

ID: 1168841

(ots) - Die Europäische Kommission hat gegenüber der
gesetzlichen Unfallversicherung bekräftigt, dass das transatlantische
Freihandelsabkommen TTIP nicht zu Lasten der bereits bestehenden
hohen Standards in den Bereichen Gesundheit, Sicherheit und
Umweltschutz gehen soll. Das geht aus einem Brief der Kommission an
die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hervor. Darin
erklärt die Kommission, es gehe darum, internationale Standards zu
stärken und zukünftig voneinander abweichende Regelungen zu
vermeiden. Berufsgenossenschaften und Unfallkassen begrüßen diese
klare Positionierung. Sie warnen jedoch weiterhin vor einer
pauschalen gegenseitigen Anerkennung von Standards, da diese sich
negativ auf Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit auswirken könne.

Technische Vorschriften, Normen und Standards dienen dazu,
Produkte verlässlich und sicher zu machen. Für Sicherheit und
Gesundheit bei der Arbeit erfüllen sie damit eine zentrale Rolle.
"Normen und Standards stehen in Wechselwirkung mit dem Arbeitsumfeld,
für das sie geschaffen wurden. Sie spiegeln die unterschiedlichen
Sicherheitsphilosophien dies- und jenseits des Atlantiks wider",
erklärt DGUV-Hauptgeschäftsführer Dr. Joachim Breuer. "Wer sie nur
als Handelshindernisse begreift, übersieht die Unfall- und
Krankheitsrisiken, die sich aus einer pauschalen gegenseitigen
Anerkennung von technischen Regelungen ergeben können."

Die DGUV hat gemeinsam mit der Kommission Arbeitsschutz und
Normung und dem polnischen Arbeitsschutz-Institut CIOP-PIB hierzu
konkrete Beispiele gesammelt. Ein Problem könnte sich nach Ansicht
der Fachleute beispielsweise bei Atemschutzmasken ergeben:
Atemschutzmasken müssen in der EU vor Inverkehrbringen durch eine
notifizierte Stelle geprüft werden. Bestandteil der Prüfung ist auch,
ob die Maske dicht ist. Anwender verlassen sich darauf, dass diese




Drittprüfung erfolgreich durchgeführt wurde. In den USA ist keine
entsprechende Drittprüfung erforderlich. Stattdessen sind die
Betriebe durch Arbeitsschutzvorschriften verpflichtet,
Atemschutzmasken vor dem Einsatz auf Dichtheit zu überprüfen. Beide
Ansätze können jeweils zu einer sicheren Verwendung der
Atemschutzmasken führen. Würden jedoch US-amerikanische Masken ohne
Drittprüfung in der EU in Verkehr gebracht und Verwender die fehlende
Prüfung auf Dichtheit nicht erkennen können, kann dies tödliche
Folgen haben.

Weitere Informationen

Das Positionspapier der gesetzlichen Unfallversicherung zu TTIP
sowie das Hintergrundpapier zur Problematik der gegenseitigen
Anerkennung hat die DGUV im Internet veröffentlicht:
http://ots.de/vMDWy.

Unter http://ots.de/VI0kk informiert die Europäische Kommission zu
ihren Verhandlungspositionen zur Zusammenarbeit bei technischen
Vorschriften und Standards.



Pressekontakt:
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Pressestelle
Stefan Boltz
Tel.: 030 288763768
Fax: 030 288763771
E-Mail: presse(at)dguv.de


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