(ots) - Neue Recherchen des ARD-Magazins "Monitor" (heute,
21.45 Uhr im Ersten) erhärten den Verdacht, dass die Politik den
deutschen Atomkonzernen den Weg zu millionenschweren
Schadenersatzklagen geebnet hat, die sich gegen die vorübergehende
Stilllegung von Atomkraftwerken nach der Atomkatastrophe von
Fukushima richten. Aus einer Vielzahl interner Mails und bisher
unveröffentlichter Dokumente, die Monitor vorliegen, geht hervor dass
Warnungen von Fachabteilungen, die auf die Schadenersatzrisiken
hingewiesen hatten, iignoriert wurden.
Ein internes Schreiben des BMU-Fachreferats für die
Bundesaufsicht bei Atomkraftwerken belegt, dass der damalige
Bundesumweltminister Norbert Röttgen schon frühzeitig darauf
hingewiesen wurde, "welche rechtlichen und finanziellen Risiken mit
der Durchsetzung der dreimonatigen Betriebseinstellung verbunden
sind". Allerdings wurden entsprechende Warnungen nicht berücksichtigt
oder sogar ignoriert, wie aus den MONITOR-Recherchen hervor geht.
Danach hatte der damalige Leiter der Abteilung Reaktorsicherheit
im Bundesumweltministerium, Gerald Hennenhöfer, bei der Begründung
des Moratoriums darauf verzichtet, sicherheitstechnische Mängel der
Altreaktoren aufzuführen. Für den Vorgänger Hennenhöfers im
Bundesumweltministerium, Wolfgang Renneberg, wurde damit der
Grundstein für die heutigen Schadensersatzklagen der Atomkonzerne
gelegt: "Man wollte keine sicherheitstechnischen Mängel in die
Begründung der Anordnung reinschreiben, um das zu ermöglichen, was
jetzt passiert, nämlich Schadenersatzforderungen für die Betreiber zu
ermöglichen", vermutet er.
Auch bei der damaligen Analyse der Sicherheitsmängel der deutschen
Atomkraftwerke wurde das Fachreferat des BMU absichtlich außen vor
gelassen. Aus einem internen Vermerk des Abteilungsleiters Gerald
Hennenhöfer selbst geht hervor, dass man bei den entsprechenden
Sachverständigensitzungen der Reaktorsicherheitskommission (RSK)
"ohne Aufpasser" diskutieren wollte. Die Ursache für den Ausschluss
seines eigenen Fachreferats sei ein "massiv gestörtes
Vertrauensverhältnis."
Deutliche Kritik am damaligen Verhalten des Abteilungsleiters
kommt von der atompolitischen Sprecherin von Bündnis 90/Die Grünen im
Bundestag, Sylvia Kotting-Uhl. Es sei die "oberste Aufgabe des
Bundesumweltministeriums und der Abteilung Reaktorsicherheit, die
Aufsicht über die Kernkraftwerke" auszuüben. "Dieser Abteilungsleiter
pervertiert diese originäre Aufgabe seiner Abteilung, wenn er dieses
Aufpassen sozusagen als lästig empfindet und ausschaltet."
Die Haltung des Bundesumweltministeriums deckt sich mit Vorgängen
in Hessen, wo es um die Stilllegung des Atomkraftwerks Biblis A ging.
Dort war die Hessische Atomaufsicht durch die damalige
Umweltministerin Lucia Puttrich von ihren Aufgaben entbunden worden,
nachdem sie frühzeitig davor gewarnt hatte, dass die vom
Bundesumweltministerium formulierte Stilllegungsbegründung rechtlich
nicht haltbar sei und mögliche Schadenersatzforderungen begründen
könne.
"Monitor" hatte bereits am 15.01.2015 darüber berichtet, dass ein
vom damaligen RWE-Chef Jürgen Großmann ausdrücklich bestellter und
vom damaligen Kanzleramtschef Ronald Pofalla zugesagter Brief des
hessischen Ministerpräsidenten Volker Bouffier den deutschen
Atomkonzernen zu Schadenersatzklagen verholfen haben könnte. Die
hessische Landesregierung bestreitet, dass der Brief juristisch
relevant sei, obwohl der Energiekonzern RWE seine Klage unter anderem
damit begründet.
Die Atomkonzerne RWE, E.ON und EnBW fordern von Bund und Ländern
heute insgesamt 882 Millionen Euro wegen der vorübergehenden
Stilllegung der ältesten Atomkraftwerke nach der Atomkatastrophe von
Fukushima.
Redaktion Achim Pollmeier/Georg Restle (WDR)
www.ard-foto.de
Pressekontakt:
WDR Presse und Information, Annette Metzinger
Telefon 0221 220 7100
E-Mail: wdrpressedesk(at)wdr.de