(ots) - Wenn in einer Woche der Straßenkarneval beginnt, wird
gefeiert, geschunkelt und auch der Alkohol fließt wieder in rauen
Mengen. "So schön die 'jecke Zick' auch ist, übertreiben sollte man
es nicht", rät Frank Steiner, Schaden-Experte bei der Zurich
Versicherung. "Denn kommt es wegen zu hohem Promillewert zu Unfällen
oder Schlägereien, gefährden die Karnevalisten nicht nur sich selbst
und andere, sondern im Ernstfall auch ihren persönlichen
Versicherungsschutz."
Schlägerei im Rausch kann Versicherungsschutz kosten
Oft genug zeigt sich die Karnevalszeit auch von einer anderen
Seite, denn im angerauschten Zustand sinkt die Hemmschwelle, weiß
Zurich Experte Steiner: "Unter starkem Alkoholeinfluss leidet die
Selbstkontrolle. Schon kleinste Rempeleien können im
Karnevalsgedrängel zu Auseinandersetzungen führen. Wer dann eine
Schlägerei anzettelt, riskiert den privaten Haftpflichtschutz. Das
gilt insbesondere dann, wenn deren Folgen bewusst und gewollt in Kauf
genommen werden. Kommt es in Folge dessen zu Entschädigungsansprüche
des Opfers, muss der Täter diese aus eigener Tasche finanzieren."
Absolut tabu: Alkohol am Steuer
Mit dem steigenden Alkoholpegel lässt insbesondere die Fähigkeit
der Selbsteinschätzung nach. Wer die Promillegrenzen nicht beachtet
und in alkoholisiertem Zustand noch mit dem Auto fährt, handelt
verantwortungslos und rechtswidrig. "Alkoholisiert ins Auto steigen
ist auch an Karneval absolut tabu und wird nicht nur von der Polizei
geahndet. Alkoholisierte Verkehrsteilnehmer gefährden auch ihren
Versicherungsschutz, da sie damit ihre Obliegenheitspflichten als
Versicherungsnehmer verletzen", erläutert Frank Steiner. Nicht zu
unterschätzen seien auch die Risiken, wenn noch Restalkohol im Blut
ist. "Da der menschliche Körper im Schnitt etwa 0,1 bis 0,15
Promille pro Stunde abbaut, bleibt das Auto nach einer durchzechten
Nacht auch am Folgetag lieber noch in der Garage."
Aufs Fahrrad umsatteln ist keine Alternative
Wer meint, dass das Fahrrad als Alternative ein sicheres Gefährt
darstellt, liegt falsch, warnt Steiner: "Schon ab 0,3 Promille lässt
sowohl das Sehvermögen als auch die Reaktionszeit stark nach. Wer
sich also nach einer Karnevalsparty mit diesem vermeintlich geringen
Promillewert angetrunken auf sein Fahrrad setzt, geht bereits ein
Risiko ein." Auch hier sollten sich die Fahrer laut Steiner bewusst
sein: Kommt es wegen Alkohol am Fahrradlenker zu einem Unfall, kann
das die Leistungserbringung der privaten Unfallversicherung kosten.
"Hinzu kommt: Sollte die Polizei auf einen alkoholisierten Radfahrer
aufmerksam werden, kann das sogar den Pkw-Führerschein kosten", so
der Zurich Experte.
Die Zurich Gruppe in Deutschland gehört zur weltweit tätigen
Zurich Insurance Group. Mit Beitragseinnahmen (2013) von über 5,9
Milliarden EUR, Kapitalanlagen von mehr als 31 Milliarden EUR und
rund 5.600 Mitarbeitern zählt Zurich zu den führenden Versicherungen
im Schaden- und Lebensversicherungsgeschäft in Deutschland. Sie
bietet innovative und erstklassige Lösungen zu Versicherungen,
Vorsorge und Risikomanagement aus einer Hand. Individuelle
Kundenorientierung und hohe Beratungsqualität stehen dabei an erster
Stelle.
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