(ots) - Bayerische Staatsregierung verweigert Einsicht in
alle Akten, die seit dem Urteil des Verwaltungsgerichts München zum
Luftreinhalteplan ergangen sind - DUH stellt Eilantrag beim
Verwaltungsgericht
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat gegen den Freistaat Bayern
erneut rechtliche Schritte eingeleitet. In einem Antrag auf Erlass
einer einstweiligen Anordnung verlangt sie Einsicht in die Akten, die
über die Weiterführung der Luftreinhalteplanung für die Stadt München
Auskunft geben. Die Einsichtnahme in die zur Umsetzung eines
rechtskräftigen Urteils erstellten Behördenakten wurde der DUH
bislang verweigert. Auf einen entsprechenden Antrag der DUH
antwortete das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und
Verbraucherschutz, dass man warten solle, bis die 6. Fortschreibung
des Luftreinhalteplans der Öffentlichkeit präsentiert werde.
Der Bundesgeschäftsführer der DUH, Jürgen Resch, stellt dazu fest:
"Als erfolgreicher Kläger mit einem rechtskräftigen, vollziehbaren
Titel haben wir den Anspruch, zu erfahren, was seit dem mittlerweile
über zwei Jahre alten Urteil geschehen ist. Das ist der zuständigen
Umweltministerin durchaus bewusst. Man spielt einmal mehr
rechtswidrig auf Zeit, und das auf Kosten der Gesundheit der Münchner
Bürger. Ganz offensichtlich hat Staatsministerin Scharf die Sorge,
dass die der DUH rechtlich zustehende Akteneinsicht ein
unzureichendes Bemühen für eine ausreichende Luftqualität in München
deutlich werden lässt."
Die DUH hat gegen den Freistaat Bayern am 9. Oktober 2012 (M 1 K
12.1046) ein Urteil zur Luftreinhaltung erstritten. Das
Verwaltungsgericht München verpflichtete den Freistaat danach, den
für die Landeshauptstadt München geltenden Luftreinhalteplan so zu
ändern, dass er die erforderlichen Maßnahmen zur schnellstmöglichen
Einhaltung der in München seit Jahren überschrittenen
Immissionsgrenzwerte für Stickstoffdioxid und Feinstaub enthält. Am
8. April 2014 hat der Freistaat seine Berufung gegen das Urteil
zurückgezogen. Seit diesem Tag ist er somit in der Pflicht, den
Luftreinhalteplan so zu ändern, dass dieser alle erforderlichen
Maßnahmen enthält, um die Grenzwerte schnellstmöglich einzuhalten.
Ein Luftreinhalteplan existiert jedoch bis heute nicht.
Die DUH wird nicht, wie vom Bayerischen Staatsministerium
verlangt, auf eine auszugsweise und zeitlich unbestimmte allgemeine
Öffentlichkeitsbeteiligung warten. Deshalb hat die
Umweltschutzorganisation heute einen Eilantrag beim
Verwaltungsgericht München gestellt, mit dem sie die unverzügliche
Einsicht in die Behördenakten erreichen möchte. Rechtsanwalt Remo
Klinger von der Kanzlei Geulen & Klinger erklärt: "Das Ministerium
leidet offenbar an kollektiver Amnesie. Es hat vergessen, dass man
ein für die Verkehrspolitik Münchens richtungsweisendes Urteil
umzusetzen hat. Die DUH ist Beteiligter dieses Prozesses."
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
Mobil: 0171 3649170, E-Mail: resch(at)duh.de
Dr. Remo Klinger, Rechtsanwalt
Mobil: 0171 2435458, E-Mail: klinger(at)geulen.com
Daniel Hufeisen, Pressesprecher
Tel.: 030 2400867-22, Mobil: 0151 55017009, E-Mail: hufeisen(at)duh.de
DUH im Internet: www.duh.de, Twitter: https://twitter.com/Umwelthilfe