PresseKat - Eine Entgeltumwandlung beim Minijob bewirkt keine Ãœberschreitung der 450-Euro-Grenze

Eine Entgeltumwandlung beim Minijob bewirkt keine Ãœberschreitung der 450-Euro-Grenze

ID: 1169448

Ein Minijob endet, wenn das Bruttoarbeitsentgelt regelmäßig die 450-Euro-Grenze im Monat übersteigt. Soll der Minijob erhalten bleiben, kann man neben der Reduzierung der Arbeitszeit eine Entgeltumwandlung in Erwägung ziehen.

(firmenpresse) - Leonberg, Februar 2015

Seit 1. Januar diesen Jahres greift die Regelung zum Mindestlohn, die 450-Euro-Grenze ist für Minijobber dadurch schnell erreicht. Vielerorts werden die Arbeitszeiten reduziert, um die Grenzen einzuhalten. Jedoch kann auch die Entgeltumwandlung eine gute Lösung für Arbeitgeber und Minijobber sein.

Jeder Minijobber hat grundsätzlich die Möglichkeit, eine Entgeltumwandlung für sich zu nutzen. Jedoch haben nur Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch, die aufgrund ihrer Beschäftigung rentenversicherungspflichtig sind. Dies gilt für Minijobber mit einem Beschäftigungsbeginn vor 2013, die auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichten und auf Minijobber mit Beschäftigungsbeginn nach 2012, die keine Befreiung von der RV Pflicht beantragt haben.

Der Arbeitgeber muss der Entgeltumwandlung zustimmen, sofern der Minijobber als rentenversicherungsfrei gilt oder von der RV Pflicht befreit wurde.

Die bAV kann für den Minijobber als Direktversicherung, über eine Pensionskasse oder Pensionsfond, als Direktzusage/Pensionszusage oder über eine Unterstützungskasse eingerichtet werden. Hierbei hat der Arbeitgeber die Wahl, welche Art der bAV abgeschlossen wird. Ist er Mitglied in einer Pensionskasse oder bei einem Pensionsfonds, ist die Betriebsrente auf diese Form anwendbar. Bestehen keine Mitgliedschaften, kann der Arbeitnehmer den Abschluss einer Direktversicherung verlangen.

Quelle: Haufe.de



Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

APM - Maßgeschneiderte Services für Ihre Entgeltabrechnung

Die APM Personal Service GmbH ist ein Anbieter von Dienstleistungen für das Outsourcing von Entgeltabrechnungen in Leonberg und Stuttgart. Seit über 15 Jahren am Markt präsent, begleitet die APM Kunden bei der Rationalisierung und Auslagerung ihrer Entgeltabrechnungen. Als externer Servicepartner für Gehaltsabrechnungen schafft die APM gemeinsam mit ihren Kunden eine Umgebung für effizientes und vernetztes Arbeiten. Dabei versteht sich die APM nicht als reines Dienstleistungsunternehmen, sondern inter­pretiert ihre Rolle als Anbieter von ganzheitlichen HR Lösungen.

Weitere Informationen zur APM Personal Service GmbH und deren Dienstleistungen für Personalmanagement & HR Services erhalten Sie auf www.apm-service.de.



Leseranfragen:

APM Personal Service GmbH
Robert-Bosch-Straße 9
71229 Leonberg
Telefon 07152 90114-0
E-Mail info(at)apm-service.de
www.apm-service.de



PresseKontakt / Agentur:

APM Personal Service GmbH
Robert-Bosch-Straße 9
71229 Leonberg
Telefon 07152 90114-0
E-Mail info(at)apm-service.de
www.apm-service.de



drucken  als PDF  an Freund senden  BDU: Fachverband Personalberatung mit neuem Vorstand Executives Online wächst mit drei neuen Partnern
Bereitgestellt von Benutzer: DKusche
Datum: 05.02.2015 - 13:45 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1169448
Anzahl Zeichen: 1737

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Doreen Kusche
Stadt:

Leonberg


Telefon: 0715290114-0

Kategorie:

Unternehmensberatung


Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 05.02.2015

Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Eine Entgeltumwandlung beim Minijob bewirkt keine Ãœberschreitung der 450-Euro-Grenze"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

APM Personal Service GmbH (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von APM Personal Service GmbH