(ots) - Die Bayerische Staatministerin für Gesundheit und
Pflege, Melanie Huml, hat heute, nach einem mehrmonatigen
Beratungsprozess mit Interessenvertretungen und Verbänden aus der
Pflegewirtschaft, ein Konzept für eine Körperschaft des öffentlichen
Rechts vorgesellt. Dazu sagte der Vizepräsident des
Arbeitgeberverbands Pflege, Friedhelm Fiedler, in München: "Die
Staatsministerin hat eine vernünftige und tragfähige Lösung einer
intensiven Beteiligung von Pflegekräften bei allen relevanten Fragen
des Standesrechts vorgelegt. Anders als in Rheinland-Pfalz setzt sie
auf das Prinzip der Freiwilligkeit und hat sich für Bayern gegen
Zwangsmitgliedschaft und Zwangsbeiträge entschieden. Die überwiegende
Mehrheit der Beteiligten sehen in dieser Lösung eine zukunftsweisende
Interessensvertretung der Pflegenden". Entsprechende Gelder werde das
Land zur Verfügung stellen. Die Lösung in Form einer Körperschaft des
öffentlichen Rechts begrüße der Arbeitgeberverband Pflege
ausdrücklich. "Spannend wird es zu sehen, welches Model
zukunftsträchtiger und ergebnisorientierter sein wird, eine
Zwangskammer à la Mainz, oder das künftige Model einer Mitsprache auf
freiwilliger Basis von Pflegekräften, unter Einbeziehung von
Gewerkschaften, Verbänden und Arbeitgebern", so Fiedler.
Die größten privaten Pflegeunternehmen in Deutschland und der
Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) haben sich im
Jahr 2009 zum Arbeitgeberverband Pflege zusammengeschlossen. Der
Verband vertritt die sozialen, wirtschaftlichen und tariflichen
Interessen von über dreißig der namhaftesten Unternehmensgruppen der
Pflegewirtschaft. Gemeinsam mit den über 8.500 Unternehmen im bpa
repräsentiert er rund 240.000 Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiter. Der
Verband setzt sich für eine zukunftsfähige Gestaltung der Pflege ein.
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