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Präventionsgesetz muss behinderte Menschen einbeziehen
SoVD: "Perspektive der Betroffenen fehlt!"

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(ots) - Der Sozialverband SoVD hält Nachbesserungen beim
geplanten Präventionsgesetz für notwendig. "Gute Absichten allein
reichen nicht aus, wenn das Gesetz seine Ziele erreichen soll.
Deshalb muss der Bundesrat Korrekturen bewirken. Insbesondere
Menschen mit Behinderungen, Pflegebedürftige und ihre Angehörigen
sowie Patientinnen und Patienten werden bisher nicht genügend
berücksichtigt", sagt SoVD-Präsident Adolf Bauer anlässlich der
Beratung des Gesetzes am Freitag im Bundesrat. Der Verbandspräsident
fordert zudem eine stärkere Einbeziehung der Arbeitgeber sowie der
privaten Kranken- und Pflegeversicherung. "Gegenwärtig verengt der
Gesetzentwurf die Leistungen der Prävention zu sehr auf die
gesetzlichen Krankenkassen. Daraus erwächst die Gefahr von
Leistungsverschiebungen auf Kosten der Versicherten", warnt Bauer.

Mit einer umfassenden Stellungnahme bezieht der SoVD Position zum
Präventionsgesetz (PräVG).

Seit seiner Gründung setzt sich der SoVD für behinderte und
pflegebedürftige Menschen sowie Patientinnen und Patienten ein. Das
Bundesministerium für Gesundheit erkennt den Verband als eine von
sechs "maßgeblichen Organisationen" an, welche die Interessen
pflegebedürftiger und behinderter Menschen vertreten.

SoVD-Stellungnahme: http://www.sovd.de/fileadmin//downloads/sozpol
-dok/pdf/2014-11-19_SoVD_Stellungnahme_zum_Praeventionsgesetz.pdf



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Benedikt Dederichs
SoVD-Bundesverband
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Stralauer Str. 63
10179 Berlin
Tel.: 030/72 62 22 129/ Sekretariat -123
Fax: 030/72 62 22 328
E-Mail: pressestelle(at)sovd.de




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Datum: 06.02.2015 - 11:45 Uhr
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