(ots) - Nach Vogelgrippe: Deutschland droht Engpass an
Freilandeiern
Stallpflicht in Niedersachsen hat Bestand - Bauern könnten
Legehennen früher schlachten
Osnabrück.- Die deutschen Eierproduzenten erwarten in Folge der
Vogelgrippe in der Hühnerhochburg Niedersachsen einen Engpass an
Eiern aus Freilandhaltung. Das erklärte Günther Scheper, Vorsitzender
des Bundesverbandes Ei, im Gespräch mit der "Neuen Osnabrücker
Zeitung" (Montag). Er verwies auf die anhaltende Stallpflicht in
weiten Teilen der Region Weser-Ems. Hier dürfen die Legehennen nach
wie vor nicht vor die Stalltür, auch wenn das
Landwirtschaftsministerium in Niedersachsen den Ausbruch der
Geflügelpest am Mittwoch offiziell für erloschen erklärt hatte. Die
zuständigen Veterinärbehörden begründen das mit der andauernd hohen
Gefahr einer Ansteckung etwa durch Wildvögel.
In den kommenden Tagen ende eine zwölfwöchige Frist, die es den
Landwirten in der Region bislang ausnahmsweise erlaubt habe, die Eier
trotz Aufstallpflicht als Eier aus Freilandhaltung zu deklarieren,
sagte Scheper der NOZ. Nach Ablauf der Frist müssten die tierischen
Produkte dann als Bodenhaltung deklariert werden. Für die Landwirte
bedeute das "einen erheblichen wirtschaftlichen Verlust", da die
Produktionskosten weiter auf dem Niveau der Freilandhaltung lägen,
der Erlös für Eier aus der Bodenhaltung aber geringer sei.
"Möglicherweise werden die Bestände nun früher geschlachtet, um den
wirtschaftlichen Verlust einzudämmen", sagte Scheper.
Das betonte auch Dieter Oltmann, Geschäftsführer der
Niedersächsischen Geflügelwirtschaft, im Gespräch mit der NOZ. Sein
Verband erwarte, dass in den kommenden Wochen zusätzlich Eier aus den
Niederlanden auf den deutschen Markt drängen und für einen
zusätzlichen Preisverfall infolge des Überangebots führen könnten. In
den Niederlanden wird ebenfalls an einer Stallpflicht festgehalten,
auch hier läuft die nach EU-Recht vorgeschriebene Zwölf-Wochen-Frist
ab.
Oltmann sagte der Zeitung: "Wir stehen in Kontakt mit der
Bundesregierung, der Landesregierung und den betroffenen Landkreisen.
Die Zwölf-Wochen-Frist gehört unter Berücksichtigung der
Risikobewertung auf den Prüfstand." Zudem könnten sich auch einzelne
Tierhalter an ihre jeweiligen Landkreise wenden, "und um eine
betriebsbezogene Risikoanalyse bitten." Möglicherweise könnte dann
die Stallpflicht für einzelne Betriebe außerhalb von Zonen des
Wildvogelflugs aufgehoben werden, da hier die Ansteckungsgefahr
geringer ist.
In den Landkreisen im besonders tierhaltungsintensiven Raum
Weser-Ems muss das Geflügel weiter im Stall bleiben. So hatten
beispielsweise das Emsland und der Landkreis Vechta eine Verlängerung
angeordnet."Grundsätzlich können wirtschaftliche Erwägungen nicht
Bestandteil der tierseuchenrechtlichen Risikobewertung sein", hatte
der emsländische Landrat Reinhard Winter mitgeteilt. Andere Behörden
haben die Stallpflicht mittlerweile wieder aufgehoben, etwa der
Landkreis Verden.
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