(ots) - Alkohol und Autofahren - dass das nicht
zusammenpasst, wissen die meisten Menschen und weichen nach der
Karnevalsfeier auf alternative Verkehrsmittel aus. Die Gefahr durch
Restalkohol am darauf folgenden Morgen unterschätzen laut ADAC jedoch
die meisten Autofahrer und setzen sich mit reinem Gewissen hinters
Steuer. Aber: Wer einen Fahrfehler begeht, den Verkehr gefährdet oder
gar einen Unfall verursacht, muss schon ab 0,3 Promille Blutalkohol
mit einer Strafe und Führerscheinentzug rechnen. Übermüdung und der
große Kater beeinflussen das Reaktionsvermögen zusätzlich negativ.
Je nach Konstitution, Größe und Gewicht vertragen Menschen Alkohol
völlig unterschiedlich. Eine Beispielrechnung zeigt die Gefahr: Ein
Mann mit 80 Kilo Gewicht trinkt von 20 Uhr bis ein Uhr morgens pro
Stunde je einen halben Liter Bier und je einen Schnaps. Dann hat er
rund 1,55 Promille im Blut. Würde er jetzt noch fahren, gäbe es eine
Geld- oder Freiheitsstrafe, drei Punkte im Fahreignungsregister,
mindestens sechs Monate Führerscheinentzug, und vor der
Wiedererteilung des Führerscheins wird möglicherweise eine
medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet. Auch beim
Versicherungsschutz gibt es Probleme: Es droht ein Regress in der
Kfz-Haftpflichtversicherung bis 5 000 Euro und eine vollständige bzw.
teilweise Leistungskürzung in der Kaskoversicherung. Erst gegen 14
Uhr kann dieser Mann damit rechnen unter 0,3 Promille im Blut zu
haben.
Solche Promilleberechnungen können aber immer nur einen
Orientierungswert bieten, denn der menschliche Körper ist keine
Maschine. Wie stark der Alkohol einen Menschen beeinflusst, hängt
auch von der jeweiligen Tagesform ab, ob er beispielsweise etwas
gegessen hat oder akut erkrankt ist.
Wundermittel oder Promille-Abbau-Beschleuniger gibt es nicht. Der
Körper lässt sich nicht austricksen und baut pro Stunde nur etwa 0,1
Promille ab. Da helfen weder Schlaf, schwitzen, Kaffee trinken oder
duschen.
Für Personen vor Vollendung des 21. Lebensjahres und ältere
Fahranfänger in der Probezeit gilt nach wie vor null Promille. Für
Radfahrer hat die Rechtsprechung die absolute Fahruntüchtigkeit auf
1,6 Promille festgelegt. Erreicht ein Fahrradfahrer diesen Wert,
begeht er eine Straftat.
"Alkohol und Drogen" ist das Februar-Schwerpunktthema in der ADAC
Verkehrssicherheitsaktion "2015 - ja sicher!", mit der der
Automobil-Club in diesem Jahr die Verkehrssicherheit in Deutschland
weiter verbessern will. Ziel der Initiative ist es,
Verkehrsteilnehmer auf bislang wenig bekannte Risken hinzuweisen und
zu verdeutlichen, dass jeder Einzelne mit kleinen Maßnahmen einen
Beitrag zur Verkehrssicherheit leisten kann.
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