(ots) -
Beitragssatz bei 45 von 92 Kassen niedriger als im vergangenen
Jahr / 41 Krankenkassen verlangen so viel wie 2014, sechs erhöhen den
Beitrag / Sparpotential durch Kassenwechsel in BaWü, Hamburg und NRW
am größten / Marktabdeckender GKV-Vergleich mit vielen Tariffiltern
bei CHECK24.de
Zum 01. Januar 2015 ist der Beitragssatz in der gesetzlichen
Krankenversicherung (GKV) von 15,5 auf 14,6 Prozent gesunken (minus
0,9 Prozentpunkte). Fast die Hälfte der öffentlich zugänglichen
gesetzlichen Krankenkassen1) erhebt aktuell einen Zusatzbeitrag von
weniger als 0,9 Prozentpunkten und ist damit günstiger als im
vergangenen Jahr. Bei 41 gesetzlichen Krankenkassen ändert sich der
Beitragssatz gegenüber 2014 nicht: Sie verlangen von ihren
Mitgliedern einen Zusatzbeitrag von exakt 0,9 Prozentpunkten.
Die unterschiedlichen Beitragssätze ermöglichen Verbrauchern bei
einem Wechsel der Krankenkasse eine Ersparnis von mehreren hundert
Euro pro Jahr. Am meisten können gesetzlich Versicherte in
Baden-Württemberg, Hamburg und Nordrhein-Westfalen sparen - bis zu
594 Euro2) jährlich.
GKV-Beitrag 2015: 45 Krankenkassen günstiger, 41 unverändert,
sechs teurer
45 der 92 geöffneten gesetzlichen Krankenkassen erheben von ihren
Mitgliedern aktuell einen Zusatzbeitrag von weniger als 0,9
Prozentpunkten. Damit sind sie günstiger als in den vergangenen
Jahren. Die Metzinger BKK (Baden-Württemberg) und die BKK Euregio
(Hamburg und Nordrhein-Westfalen) verzichten sogar gänzlich auf einen
zusätzlichen Beitrag und verlangen nur die gesetzlich festgelegten
14,6 Prozent.
Bei 41 gesetzlichen Krankenkassen bleibt der GKV-Beitragssatz
gegenüber den vergangenen Jahren unverändert: Sie erheben aktuell
0,9 Prozentpunkte zusätzlich und verlangen damit von ihren
Mitgliedern nach wie vor einen Beitragssatz von 15,5 Prozent. Bei
sechs Krankenkassen - davon fünf bundes-weiten - ist der Beitragssatz
mit 15,8 Prozent bzw. 15,9 Prozent höher als im vergangenen Jahr.
Kassenwechsel: Verbraucher in BaWü, Hamburg und NRW sparen am
meisten
In Baden-Württemberg, Hamburg und Nordrhein-Westfalen profitieren
Verbraucher am stärksten von einem Wechsel ihrer gesetzlichen
Krankenkasse. Der Unterschied zwischen dem günstigsten (14,6 Prozent)
und dem teuersten (15,8 Prozent) Beitragssatz beträgt dort 1,2
Prozentpunkte.
Ein Arbeitnehmer mit Wohn- oder Arbeitsort in einem der drei
Bundesländer und einem Jahreseinkommen von 30.000 Euro brutto spart
durch einen Wechsel von der teuersten in die günstigste Krankenkasse
360 Euro pro Jahr. Ab einem Einkommen von 49.500 Euro brutto3 liegt
die mögliche Ersparnis sogar bei 594 Euro jährlich.
In allen anderen Bundesländern beträgt der Unterschied zwischen
der günstigsten und der teuersten Krankenkasse zwischen 0,8 und 0,9
Prozentpunkten. Das jährliche Sparpotential beträgt dann mindestens
240 Euro (30.000 Euro Brutto-Jahreseinkommen) bzw. 396 Euro (ab
49.500 Euro Brutto-Jahreseinkommen).
GKV-Vergleichsrechner von CHECK24.de: Leistungsfilter erleichtern
Tarifauswahl
Verbraucher, die ihre gesetzliche Krankenversicherung wechseln
wollen, finden bei CHECK24.de einen umfassenden Vergleich von
Beiträgen und Leistungen gesetzlicher Krankenkassen. Viele
Filtermöglichkeiten, z. B. für verschiedene Bonusprogramme, Zuschüsse
zu professioneller Zahnreinigung oder die Ãœbernahme von Osteopathie,
helfen dem Verbraucher bei der Auswahl des passenden Tarifs.
Gesetzlich Versicherte einer regionalen Kasse müssen entweder
ihren Wohnort oder den Arbeitsplatz im jeweiligen Bundesland haben.
Der Vergleichsrechner von CHECK24.de berücksichtigt daher beides. Ein
Arbeitnehmer, der in Brandenburg lebt und in Berlin arbeitet, erhält
ein Vergleichsergebnis mit verfügbaren Krankenkassen aus beiden
Bundesländern und profitiert so von einer größeren Auswahl.
1)In Deutschland gibt es 124 gesetzliche Krankenkassen (Stand 06.
Februar 2015). 32 davon sind betriebsbezogen, d. h. nur für
Mitarbeiter geöffnet. Diese wurden nicht berücksichtigt. Von den
übrigen 92 sind 40 bundesweit und 52 regional, d. h. nur in einzelnen
Bundesländern, öffentlich zugänglich.
2)Beispiel für Arbeitnehmer mit mind. 49.500 Euro brutto
Jahreseinkommen; Berechnungstabellen und Deutschlandkarte abrufbar
unter http://www.check24.de/files/p/2015/9/b/2/5050-2015-02-09_check2
4_tabellen_karte_gkv.pdf
3)49.500 Euro brutto = Beitragsbemessungsgrenze in der GKV;
Einkommen darüber ist beitragsfrei
Ãœber die CHECK24 Vergleichsportal GmbH
Die CHECK24 Vergleichsportal GmbH ist Deutschlands großes
Vergleichsportal im Internet und bietet Privatkunden Versicherungs-,
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als 700 Fluggesellschaften und über 90 Pauschalreiseveranstalter.
CHECK24-Kunden erhalten für alle Produkte konsequente Transparenz
durch einen kostenlosen Vergleich und sparen mit einem günstigeren
Anbieter oft einige hundert Euro. Internetgestützte Prozesse
generieren Kostenvorteile, die an den Privatkunden weitergegeben
werden. Das Unternehmen CHECK24 beschäftigt über 600 Mitarbeiter mit
Hauptsitz in München.
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