(ots) - Die Narren und Jecken übernehmen in den
Karnevalshochburgen das Zepter, der ausgelassene Straßenkarneval
beginnt. Doch die fünfte Jahreszeit hat auch ihre Schattenseiten.
Denn häufig ist Karneval gerade für Jugendliche ein willkommener
Anlass, um erstmals oder zum wiederholten Male ausgiebig Alkohol zu
trinken. Nach einer aktuellen Studie der Bundeszentrale für
gesundheitliche Aufklärung, bei der 5.000 junge Menschen zwischen 12
und 25 Jahren befragt wurden, sind Jugendliche im Schnitt knapp 15
Jahre alt, wenn sie zum ersten Mal Alkohol trinken.
Auch an Karneval gelten klare Regelungen. "Alkohol und Kinder
gehören nicht zusammen. Auch das Jugendschutzgesetz formuliert es
sehr deutlich: Branntwein oder branntweinhaltige Getränke und
Lebensmittel dürfen nicht an Jugendliche unter 18 Jahren verkauft
oder von ihnen konsumiert werden. Das gilt auch für Mischgetränke wie
etwa Alkopops", sagt Dr. Wiete Schramm, Gesundheitsexpertin bei TÃœV
Rheinland. Andere alkoholische Produkte wie Bier, Wein oder Sekt
dürfen nicht an Jugendliche unter 16 Jahren verkauft werden.
Verkäufer müssen andernfalls mit empfindlichen Strafen rechnen.
Alkohol schädigt gerade in der Pubertät
"Das Gesetz dient vor allem dem gesundheitlichen Schutz der
Jugendlichen", erklärt Dr. Schramm. "Das Gehirn ist in der Pubertät
eine große Baustelle. In diese Reifung des Gehirns greift der Alkohol
schädigend ein", so die Expertin. Schon geringe Mengen gefährden die
Gesundheit von Jugendlichen und schädigen dauerhaft Gehirnzellen.
Häufige Rauschzustände führen zu Entwicklungsstörungen.
Merkfähigkeit, Gedächtnisleistung und Konzentrationsfähigkeit lassen
nach. Dazu komme die enthemmende Wirkung von Alkohol, wodurch die
Risikobereitschaft und damit auch die Unfallgefahr steige.
Vorbildfunktion der Eltern
Die TÃœV Rheinland-Expertin appelliert an die Eltern als Vorbild,
denn Kinder ahmen nach, was sie sehen. "Besonders die Eltern haben
Einfluss auf die Jugendlichen und den Freundeskreis und können
vorleben, wie man am besten mit Alkohol umgeht", sagt Dr. Wiete
Schramm. Sie empfiehlt daher, sich frühzeitig zu informieren und mit
dem Thema auseinanderzusetzen, etwa über die Internetseiten der BZgA
www.kenn-dein-limit.de.
Pressekontakt:
Ihr Ansprechpartner für redaktionelle Fragen:
Jörg Meyer zu Altenschildesche, Presse, Tel.: 0221/806-2255
Die aktuellen Presseinformationen erhalten Sie auch per E-Mail über
presse(at)de.tuv.com sowie im Internet: www.tuv.com/presse und
www.twitter.com/tuvcom_presse