(ots) - Der DOSB hat eine ausführliche
Stellungnahme zum Referentenentwurf für ein Gesetz zur Bekämpfung von
Doping im Sport abgegeben. Darin bekennt er sich "mit allem
Nachdruck" zum Engagement der Bundesregierung zur Verbesserung der
Dopingbekämpfung und begrüßt die Schaffung eines eigenständigen
Anti-Doping-Gesetzes ausdrücklich. Gleichwohl sieht er in dem
vorgelegten Entwurf noch Optimierungsbedarf.
Die von Präsidium und Vorstand des Deutschen Olympischen
Sportbundes (DOSB) getragene 12-seitige Einlassung im Rahmen des
Anhörungsverfahrens der beteiligten Bundesministerien der Justiz und
für Verbraucherschutz, des Innern sowie für Gesundheit bezieht sich
auf die Beschlüsse der DOSB-Mitgliederversammlung. Diese hatte sich
2013 in Wiesbaden für ein Anti-Doping-Gesetz ausgesprochen, sich
gleichzeitig aber im Sinne eines wirksamen Anti-Doping-Kampfes gegen
die Ausdehnung der Besitzstrafbarkeit auf geringe Mengen und die
Bestrafung des "Selbstdopings" gewandt.
Uneingeschränkt unterstützt der DOSB unter anderem die im
Gesetzentwurf geplanten Regelungen zum Informationsaustausch zwischen
Staatsanwaltschaften und NADA, zum Umgang mit personenbezogenen und
gesundheitsbezogenen Daten, zur Sportschiedsgerichtsbarkeit und zur
Konzentration der Rechtsprechung in Dopingsachen auf
Schwerpunktkammern der Gerichte in den Ländern.
Skeptisch sieht der DOSB dagegen die Regelungen zum
"Selbstdoping". Er sieht darin die "Grundsätze der Bestimmtheit von
Straftatbeständen und die Verhältnismäßigkeit einer strafrechtlichen
Sanktion" als nicht gegeben an. Genau dies hatte aber die Koalition
im Koalitionsvertrag vom Dezember 2013 zugesagt. Wie in der
Stellungnahme im Einzelnen begründet ist, befürchtet der DOSB, dass
"die Funktionsfähigkeit der Sportgerichtsbarkeit" durch die
vorgesehenen Bestimmungen beeinträchtigt werden könnte; genau das
will aber der Koalitionsvertrag ausschließen.
Hier finden Sie die Stellungnahme des DOSB zum
Anti-Doping-Gesetzentwurf: http://bit.ly/1ANvzBI
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