PresseKat - Zu viel Quecksilber in Energiesparlampen: Deutsche Umwelthilfe gewinnt Klage gegen Hersteller

Zu viel Quecksilber in Energiesparlampen: Deutsche Umwelthilfe gewinnt Klage gegen Hersteller

ID: 1170987

(ots) - Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe
schützt Verbraucher - DUH-Bundesgeschäftsführer Resch fordert
funktionierende staatliche Kontrollen zur Einhaltung von
Quecksilbergrenzwerten in Energiesparlampen

Der Leuchtmittelhersteller PEARL GmbH darf handelsübliche
Energiesparlampen, die einen zu hohen Quecksilbergehalt haben, nicht
mehr in Verkehr bringen. Das entschied das Oberlandesgericht
Karlsruhe in zweiter Instanz mit Urteil vom 30.1.2015 und bestätigt
damit das Urteil des Landgerichts Freiburg vom 28.10.2013. Die
Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte mehrere Energiesparlampen der PEARL
GmbH durch ein akkreditiertes Analyselabor untersuchen lassen und
deutliche Überschreitungen des gesetzlich erlaubten Grenzwerts für
Quecksilber festgestellt.

Die PEARL GmbH selbst hatte Messungen in Auftrag gegeben, welche
die bereits von der DUH festgestellten Grenzwertüberschreitungen
bestätigten. Der Aufforderung der DUH, die entsprechenden Lampen mit
einem zu hohen Quecksilbergehalt nicht mehr zu verkaufen, kam das
Unternehmen dennoch nicht nach. Deshalb klagte die Umwelt- und
Verbraucherschutzorganisation erfolgreich wegen Verstoßes gegen das
Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG). Nachdem die PEARL
GmbH in Berufung gegangen war, wurde das Urteil nun in zweiter
Instanz bestätigt.

"Dass die Pearl GmbH trotz ihres eigenen Gutachtens, das eine
Grenzwertüberschreitung bestätigte, erst gerichtlich dazu gezwungen
werden musste, die geltenden Gesetze einzuhalten, zeigt mit welcher
Dreistigkeit die Gesundheit von Verbrauchern riskiert wird", sagt der
DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. "Wir werden weiterhin
konsequent gegen Hersteller von Energiesparlampen mit unzulässig
hohen Quecksilbergehalten vorgehen. Gleichzeitig müssen die
Bundesländer endlich eine funktionierende staatliche Kontrolle zur




Einhaltung von Grenzwerten aufbauen."

Der Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in der rechtlichen
Auseinandersetzung vertrat, ergänzt: "Mit dem Urteil wird bestätigt,
dass die Quecksilbergrenzwerte bei jeder verkauften Energiesparlampe
einzuhalten sind. Wir freuen uns über die Entscheidung, da sie den
Schutz der Verbraucher stärkt." Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat
die Pearl GmbH dazu verurteilt, "es zu unterlassen, im geschäftlichen
Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs einseitig gesockelte
Kompaktleuchtstofflampen mit einer Leistung von bis zu 30 Watt mit
einer Menge von mehr als 3,5 mg Quecksilber je Brennstelle in Verkehr
zu bringen".

Energiesparlampen sind im Normalbetrieb ungefährlich und ungiftig.
Technisch bedingt beinhalten sie jedoch eine geringe Menge
Quecksilber, die im Fall eines Bruchs freigesetzt werden kann. Der
Grenzwert für Quecksilber in Energiesparlampen wurde zum 1. Januar
2013 europaweit auf 2,5 mg pro Lampe festgelegt. Das Urteil des
Oberlandesgerichts Karlsruhe bezieht sich auf eine Klage der DUH aus
dem Jahr 2012, weshalb es den damals gültigen Grenzwert von 3,5 mg
Quecksilber pro Lampe berücksichtigt.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und steht unter
http://l.duh.de/p090215#download zur Verfügung. Die PEARL GmbH hat
die Möglichkeit, einen Antrag auf Zulassung der Revision zu stellen.



Pressekontakt:
Jürgen Resch, DUH-Bundesgeschäftsführer,
Mobil: 0171 3649170, E-Mail: resch(at)duh.de

Dr. Remo Klinger, Rechtsanwalt, Kanzlei Geulen & Klinger
Mobil: 0171 2435458, E-Mail: klinger(at)geulen.com

Daniel Hufeisen, DUH-Pressesprecher
Tel.: 030 2400867-22, Mobil: 0151 55017009, E-Mail: hufeisen(at)duh.de

DUH im Internet: www.duh.de, Twitter: https://twitter.com/Umwelthilfe


Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  BMW Group startet mit Absatz-Bestmarke ins neue Jahr (FOTO) Nächste Generation der wiederverschließbaren XO Getränkedosendeckel Technologie für 2016
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 10.02.2015 - 09:30 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1170987
Anzahl Zeichen: 4057

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Berlin



Kategorie:

Handel



Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Zu viel Quecksilber in Energiesparlampen: Deutsche Umwelthilfe gewinnt Klage gegen Hersteller"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Deutsche Umwelthilfe e.V. (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Deutsche Umwelthilfe e.V.