(firmenpresse) - München, 04.02.2015 – Die Darlehenszinsen sind derzeit auf historisch niedrigem Stand. Viele Darlehensnehmer müssen aber für ihr bereits bestehendes Darlehen deutlich höhere Zinsen bezahlen. Dabei gibt es für Verbraucher in nicht wenigen Fällen die Möglichkeit, sich von ihren bestehenden Darlehensverbindlichkeiten zu lösen.
Bankkunden, die ihren Darlehensvertrag nach dem 01.11.2002 abgeschlossen haben und nicht zutreffend über das ihnen zustehende Widerrufsrecht belehrt wurden, können auch Jahre nach Abschluss des Vertrages ihre Willenserklärung auf Abschluss des Darlehensvertrages widerrufen und damit den Vertrag rückabwickeln. Eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung muss zum einen deutlich gestaltet sein und auf der anderen Seite auch inhaltlich über alle relevanten Punkte zutreffend informieren.
Zahlreiche der von den Banken verwandten Widerrufsbelehrungen sind indes fehlerhaft. Die Verbraucherzentrale Hamburg hat eine Studie veröffentlicht, nach der von den 1823 ausgewerteten Widerrufsbelehrungen fast 80 % mit Mängeln behaftet sind. Wirft man einen genaueren Blickt in diese Studie, so fallen einige Kreditinstitute auf, deren Widerrufsbelehrungen nach Meinung der Verbraucherzentrale Hamburg überdurchschnittlich oft fehlerhaft waren.
Besonders viele falsche Widerrufsbelehrungen verwandten demnach die ING-DiBa AG, die DSL-Bank, die Deutsche Bank AG, die DKB Deutsche Kreditbank AG und die Commerzbank AG. Aber auch Sparkassen und Volksbanken sowie diverse andere Banken haben nach der Studie ihren Kunden nicht selten falsche Widerrufsbelehrungen vorgelegt.
Die Erfahrungen der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte decken sich ebenfalls mit dieser Studie. Bei der Mehrzahl der überprüften Widerrufsbelehrungen konnten die Rechtsanwälte ebenfalls Mängel feststellen.
Dem Kunden steht bei Vorliegen einer fehlerhafter Widerrufsbelehrung eine legale Möglichkeit zur Verfügung, sich auch viele Jahre nach Abschluss des Darlehens von einem Darlehensvertrag mit hohen Zinsen ohne Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung zu lösen und nunmehr eine günstigere Finanzierung abzuschließen, so Rechtsanwalt Alexander Kainz, der in der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Standorten in München und Berlin zahlreiche dieser Fälle betreut.
Zwei aktuelle Urteile des Landgerichts Hamburg (Az. 329 O 87/14 und Az. 313 O 191/13) bestätigen erneut, dass sich die Banken meist nicht auf Verwirkung bzw. Rechtsmissbrauch berufen können. In den beiden vorstehend genannten Entscheidungen wurden die Banken jeweils zur Rückabwicklung verurteilt.
CLLB Rechtsanwälte rät betroffenen Kunden deshalb, die in ihren Darlehensverträgen enthaltenen Widerrufsbelehrungen von einer auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei überprüfen zu lassen.
CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert geschädigten Investoren ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte sind deshalb mit der Funktionsweise von Finanzprodukten der geregelten und ungeregelten Märkte bestens vertraut, als Kapitalmarktrechtspezialisten ausgewiesen und verfügen über langjährige, d.h. zum Teil mehr als zehnjährige, einschlägige Justizerfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, ist mit Alexander Kainz seit 2008 ein weiterer Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten zwölf Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefasst: Wir können Klagen.
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