(ots) - Mit der Umfrage Schadenmanagement untersuchen die
Generali Versicherungen die Zufriedenheit der Bevölkerung mit ihren
Versicherungen. Gleichzeitig geben die Generali Hinweise, woraus ein
guter Versicherungsschutz besteht, was im Schadenfall zu beachten ist
und wie Schäden vermieden werden können. Der dritte Teil der
Ratgeberserie beschäftigt sich mit Schneedruck.
Die Gefahren von Schneedruck, also Schnee- oder auch Eismassen,
die sich auf natürliche Weise angesammelt haben, sind nicht zu
unterschätzen: Für Häuser, Autos und sogar Menschen stellen sie eine
ernstzunehmende Gefahr dar. Immobilienbesitzer sollten daher bei
besonders starkem Schneefall das Dach frühzeitig und regelmäßig frei
schaufeln. Bei der Räumung sollten sie auf eine nötige Sicherung
achten und den Schnee möglichst abschnittsweise und gleichmäßig von
den einzelnen Dachflächen entfernen. Wer selbst nicht dazu in der
Lage ist, kann sich an ein entsprechendes Unternehmen wie etwa
Dachdeckerfirmen wenden. Auch die freiwillige Feuerwehr kann ein
guter Ansprechpartner sein.
Die zulässige Menge der Schneelast zu bestimmen, ist pauschal
nicht möglich. Denn nicht die Höhe des Schnees ist entscheidend,
sondern die Zusammensetzung. Nasser Schnee beispielsweise ist
schwerer als Pulverschnee. Hinzu kommt, dass sich aus dem Schnee auf
dem Dach Eis bilden kann, das ebenso erheblich schwerer ist. Auch die
Dachneigung und -form sowie mögliche Aufbauten wie Gauben haben
Einfluss auf die Bestimmung der Schneelast. Die zulässige Schneelast
kann dem Standardsicherheitsnachweis für das Gebäude entnommen
werden. Hilfsweise liefern auch die untere Baubehörde sowie
Ingenieur- oder Architekturbüros.
DER ERNSTFALL: VERHALTEN BEI SCHNEEDRUCKSCHÄDEN
Im konkreten Schadenfall sollten Immobilien die Schadenstelle
weiträumig absperren. Nach Zusammenbruch eines Daches sollten sie
dieses auf keinen Fall mehr betreten, sondern Aufräumarbeiten
geprüften Sanierungsunternehmen überlassen. Bei Personenschäden
sollte die Alarmierung eines Arztes oder Rettungsnotdienstes eine
Selbstverständlichkeit sein.
Gleichzeitig sollten Immobilienbesitzer umgehend ihre Versicherung
informieren und das Ausmaß mit Fotos festhalten. Zur optimalen
Schadenregulierung ist es ratsam, eine Liste anzufertigen, in der
alle demolierten Gegenstände aufgeführt sind. "Das verkürzt in der
Regel die Bearbeitungszeit des Versicherers", erläutert Maximilian
Jetzlsperger, Bereichsleiter Schaden der Generali Versicherungen.
DIE UMFRAGE SCHADENMANAGEMENT
Die Umfrage Schadenmanagement der Generali Versicherungen
untersucht die Zufriedenheit der Bevölkerung mit den Themen
Schadenregulierung und Versicherungen allgemein. Dafür hat das
unabhängige Markt- und Sozialforschungsinstitut USUMA GmbH insgesamt
1.005 Bundesbürger im Frühjahr 2014 anhand einer repräsentativen
Telefonumfrage befragt. 541 der befragten Bundesbürger hatten in den
letzten fünf Jahren einen Schadenfall mit Versicherungskontakt. Das
Magazin zur Umfrage sowie weiteres Informationsmaterial wie
Pressemitteilungen, einen Audiobeitrag, Grafiken und Bilder finden
sich im Internet unter www.generali-schadenumfrage.de.
Für Rückfragen:
Christian Krause
Telefon: 089 5121-2283
Fax: 089 5121-1045
eMail: christian.krause(at)generali.com