PresseKat - Was tun, wenn meine Rechtsschutzversicherung nicht zahlt?

Was tun, wenn meine Rechtsschutzversicherung nicht zahlt?

ID: 1172014

Wer kennt eine solche Situation nicht? Man muss anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, um seine Rechte geltend zu machen und die abgeschlossene Rechtsschutzversicherung weigert sich zu zahlen. Und nun?

(firmenpresse) - Rechtsschutzversicherungen kennen vielfältige Gründe, eine Kostendeckung zu verweigern. Zu den beliebtesten "Ausreden" zählen beispielsweise "Ihr Sachverhalt ist nicht vom Versicherungsschutz erfasst.", "Der Rechtsschutzfall liegt zeitlich vor Versicherungsabschluss." beziehungsweise "Mutwilligkeit / mangelnde Erfolgsaussichten.". Was kann ein Verbraucher aber gegen eine solche Ablehnung tun? "Man sollte auf alle Fälle kämpfen ? auch die Rechtsprechung ist in solchen Streitigkeiten eher verbraucherfreundlich.", meint Rechtsanwalt Cäsar-Preller.

Zwar könnte man gegen eine verweigerte Deckungszusage auch klagen, weil aber hier ein zum Teil nicht unerhebliches Kostenrisiko besteht, sollte man eine solche Klage nur als letztes Mittel nutzen. Als vorzugswürdige Mittel, um eine Kostenübernahme zu erreichen, kommen ? abhängig vom Versicherungsvertrag ? ein Stichentscheid beziehungsweise ein Schiedsgutachten in Betracht. "Beim Stichentscheid klärt der Anwalt des Versicherungsnehmers, ob die Rechtsschutzversicherung Kosten übernehmen muss.", erklärt Cäsar-Preller. Eine Entscheidung aus einem Stichentscheid hat Bindungswirkung für Versicherung und Versicherungsnehmer, wobei ? unabhängig vom Ausgang ? in allen Fällen die Versicherung alle Kosten für einen Stichentscheid tragen muss.

"Beim Schiedsgutachten prüft ein von der Rechtsanwaltskammer am Wohnsitz des Versicherungsnehmers bestellter externer Anwalt den Fall.", so Rechtsanwalt Cäsar-Preller weiter. Ein Urteil aus einem Schiedsgutachten hat nur Bindung für Versicherungen, wobei hier aber die Kosten von der unterliegenden Seite zu tragen sind. Notfalls kann ein Versicherungsnehmer nach einer Niederlage hier immer noch klagen. "Hat ein Versicherungsnehmer eine Wahl zwischen beiden Verfahren, so sollte man sich für einen Stichentscheid entscheiden, weil es aus Kostensicht erheblich günstiger ist, rät Cäsar-Preller.

Man sollte eine Entscheidung von seiner Rechtsschutzversicherung also nicht einfach hinnehmen, sondern für sein Recht kämpfen.





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Datum: 11.02.2015 - 15:10 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: Rosanna Preller
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Telefon: 0611 450 23 280

Kategorie:

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