(ots) - DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner:
Wir brauchen kein Fracking für das Gelingen der Energiewende
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hält den von Bundesumweltministerin
Hendricks und Bundeswirtschaftsminister Gabriel vorgelegten
Gesetzentwurf zum Fracking für lückenhaft und rechtsstaatlich
fragwürdig. Die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation fordert ein
umfassendes Verbot von Fracking in Schiefer- und Kohleflözgestein und
strengere Vorschriften für Fracking im Sandgestein. Die beiden
Ministerien haben im Dezember 2014 einen Entwurf für ein
Gesetzespaket zum Fracking vorgelegt. Im Rahmen einer
Verbändeanhörung nimmt die DUH heute (12.2.2015) dazu im
Bundespresseamt in Berlin Stellung.
"Fracking im Schiefer- und Kohleflözgestein ist mit erheblichen
Risiken für den Wasserhaushalt und die Stabilität des Untergrundes
verbunden und wurde in Deutschland noch nie durchgeführt. Es jetzt zu
ermöglichen, ist aus umwelt- und energiepolitischer Sicht nicht
nachvollziehbar", erklärt der DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha
Müller-Kraenner. Er betont, dass die Technologie keinen Beitrag zur
Energiewende leisten könne. Der energiewirtschaftliche Nutzen des
Verfahrens stehe nicht im Verhältnis zu den schon jetzt absehbaren
Risiken. "Anstatt sich um die Erforschung und Förderung weiterer
fossiler Ressourcen in Deutschland zu bemühen, sollte sich die
Bundesregierung auf die konsequente Umsetzung der Energiewende
konzentrieren", so Müller-Kraenner weiter.
Der Gesetzentwurf erlaubt Fracking-Vorhaben in Schiefer- und
Kohleflözgestein ab einer Tiefe von 3.000 Metern. Außerdem soll die
Methode auch oberhalb von 3.000 Metern erprobt werden. Ob die Risiken
des Fracking beherrschbar sind und es oberhalb von 3.000 Metern zu
kommerziellen Zwecken zugelassen werden kann, soll ein Gremium von
sechs von der Bundesregierung eingesetzten Experten bewerten. Nach
Auffassung der DUH delegiert die Bundesregierung den staatlichen
Schutzauftrag damit an eine Kommission, deren Neutralität in Frage
steht und die in keiner Weise demokratisch legitimiert ist. Drei der
sechs benannten Institutionen haben sich in der Vergangenheit bereits
für den Einsatz der umstrittenen Technologie ausgesprochen.
Für Fracking im Sandgestein, das laut Gesetzentwurf weiterhin
erlaubt sein soll, fordert die DUH weitreichende Nachbesserungen.
"Wir wissen immer noch viel zu wenig über die Umweltauswirkungen.
Deshalb brauchen wir strengere Regelungen und konkrete Vorgaben für
Fracking im Sandgestein. Es darf nicht den zuständigen
Genehmigungsbehörden überlassen werden, zahlreiche Risiken zu
bewerten und offene Fragen zu beantworten", erklärt Cornelia Nicklas,
Leiterin Umweltrecht der DUH. Der Gesetzentwurf sollte Fracking
grundsätzlich in allen Gebieten der öffentlichen und privaten
Wasserversorgung verbieten und eindeutige Kriterien zum Umgang mit
Lagerstättenwasser und Frackflüssigkeiten festlegen.
Pressekontakt:
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer
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Daniel Hufeisen, Pressesprecher
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