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In einem Unternehmen ist kein Bereich derart von so vielen
gesetzlichen Bestimmungen und Änderungen betroffen, wie die Lohn- und
Gehaltsabrechnung. Hinzu kommen enorm komplexe Bausteine der
Entgeltoptimierung und betrieblichen Altersvorsorge. Die damit
verbundenen Einrichtungen und etwaige Änderungen fordern das
Fachpersonal in immer kürzer werdenden Abständen durch ständig
komplexere Themen und Prozesse. Die daraus resultierende
Weiterbildung der Fachabteilung bei Steuerberater und in Unternehmen
kann hier schnell an ihre Grenzen geraten.
Somit ist verständlich, dass die Gefahr fehlerhafter Abrechnungen
steigt und die daraus resultierenden Konsequenzen zu kostspieligen
Nachzahlungen an Behörden und Arbeitnehmer und unter anderem auch zu
Schadenersatzansprüchen führen kann.
Dazu sind Steuerberater und Unternehmer gleichermaßen seit
Einführung des Mindestlohnes und der Entgeltoptimierung mehr denn je
gefordert, Unternehmen vor Haftung zu schützen.
Die Auslagerung der Lohnabrechnung an Drittanbieter ist somit auf
Grund der nachfolgenden Entscheidungskriterien oft der einzige
Ausweg:
- Durch die komplexen Erfassungs-, Abrechnungs- und Meldeprozesse
und die Umsetzung der gesetzlichen Neuerungen bedeutet eine
korrekte Lohnabrechnung für den Sachbearbeiter im Unternehmen
einen hohen Zeitaufwand.
- Durch diesen Zeitfaktor und das Know How entstehen oft
versteckte Kosten. Zählt man nun auch noch die Software vor Ort
inklusive der Updates und der Wartung hinzu, stellt man fest,
dass die Lohnabrechnung kostenintensiver ist, als auf den ersten
Blick gedacht.
- Durch die ständige Änderung der gesetzlichen Grundlagen der
Lohnabrechnungen und der erhöhten Anforderung an das
Bescheinigungswesen gegenüber Behörden und Arbeitnehmer wird die
Lohnabrechnung stets komplexer.
- Durch den Einfluss der drei großen Rechtsbereiche Arbeitsrecht,
Sozialversicherungsrecht und Lohnsteuerrecht ist die Abrechnung
zudem risikobehaftet und enthält eine Unmenge an
Gefahrenquellen.
Das Deutsche Lohnrechenzentrum, Partner der Verbände und
Steuerberater, bietet nun als innovative Neuerung über bereits
bestehende Outsourcing-Lösungen und Lohnabrechnungen hinaus, jedem
Arbeitgeber die Möglichkeit auf das umfassende Know How von
Fachanwälten für Arbeits- und Sozialversicherungsrecht
zurückzugreifen. Diese Zusammenarbeit bietet nicht nur umfassende
Rechtssicherheit und die Minimierung von Haftungsrisiken, sondern
bedeutet für Unternehmen vor allem Zeitersparnis, da es nur noch
einen Ansprechpartner für den großen Themenbereich Lohn -und
Gehaltsabrechnung gibt. Stolz zeigt sich Geschäftsführerin Katharina
Maurer, selbst Steuerberaterin und Juristin: "in den letzten Jahren
lernte ich so viele Steuerberaterkollegen kennen, welche allesamt mit
dem Thema Lohn zu viel unproduktive Zeit und Ressourcen
verschwendeten. Zeit, die Sie anderweitig gut verwenden könnten."
Zudem bietet das Deutsche Lohnrechenzentrum die Abrechnung von
entgeltoptimierten Löhnen an. Damit ist dem Schreiben vom 27.10.2014
vom bayerischen Landesamt für Steuern zum Thema
Nettolohnoptimierung vor dem Hintergrund des Steuerberatungsgesetzes
Sorge getragen, dass sich Unternehmen durch falsch implementierte
Entgeltoptimierungssysteme Haftungsproblemen aussetzen. Demnach fällt
nämlich die Einführung der Nettolohnoptimierung unter die
geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen im Sinne nach §5Abs. 1
StBerG.
Bernhard Schindler, Präsident des Bundesverbands demografischer
Wandel - Unternehmerverband Deutschland begrüßt diese Einrichtung:
"Aufgrund der heutigen Gesetzgebung mit Mindestlohn und Rente mit 63
ist Lohnabrechnung und Lohngestaltung, mehr denn je eine
vertrauensbildende Maßnahme und bedarf ausgewiesener Experten." Damit
begrüßt er ausdrücklich die jüngste Klarstellung des bayerischen
Landesamts für Finanzen zum Thema Entgeltoptimierung und
Steuerberatung.
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