(ots) - Berlin, 13.02.2015 - "Der Gesetzgeber will die
Einführung insbesondere medizinischer Anwendungen der
Telematikinfrastruktur im deutschen Gesundheitswesen mit
Entschiedenheit vorantreiben. Daran lässt der Entwurf des
Bundesgesundheitsministeriums für ein sogenanntes E-Health-Gesetz
keinen Zweifel. Dabei ist es grundsätzlich richtig, Patienten und
Ärzten zügig sinnvolle medizinische Anwendungen über die
Telematikinfrastruktur zur Verfügung zu stellen. Höchst problematisch
ist jedoch die Wahl der Mittel." Das sagte Dr. Franz-Joseph Bartmann,
Sprecher für Telemedizin und Telematik im Vorstand der
Bundesärztekammer. Bartmann verwies in diesem Zusammenhang auf die
von der Bundesärztekammer vorgelegte Stellungnahme zu dem
Referentenentwurf, in der unter anderem die in dem Gesetzentwurf
enthaltenen Malus-Regelungen kritisiert werden.
So setzt der Referentenentwurf zum E-Health Gesetz verbindliche
Fristen für die Einführung des Versichertenstammdaten-managements,
der Notfalldaten sowie des elektronischen Entlass- und Arztbriefes.
Die Einhaltung dieser Fristen werden an Malus-Regelungen auch für
Vertragsärzte gekoppelt; ihnen soll ein Prozent des Praxisumsatzes
abgezogen werden, solange sie die Prüfung der Gültigkeit der
elektronischen Gesundheitskarte (eGK) nicht durchführen.
"Wir lehnen derlei Strafandrohungen strikt ab, zumal sie sich auf
die Einführung von Verwaltungsfunktionalitäten beziehen, die
keinerlei medizinischen Nutzen bringen. Statt auf Sanktionen sollte
die Politik auf intelligente Anreize setzen", forderte Bartmann.
Insbesondere die Anwendung Notfalldaten, für die die
Bundesärztekammer die fachlich-inhaltliche Projektleitung innehat,
werde in hohem Maße über die Akzeptanz des Gesamtprojektes
entscheiden. Es wäre fatal, wenn man es auf dem letzten Kilometer
unterlässt, nach 10-jähriger Arbeit am eGK-Projekt, die erste
sinnvolle medizinische Anwendung nicht mit den notwendigen positiven
Anreizen bei Patienten und Ärzten auszustatten.
In ihrer Stellungnahme begrüßt die Bundesärztekammer das Vorhaben
des Gesetzgebers, die Telematikinfrastruktur für telemedizinische
Methoden in der Patientenversorgung zu öffnen. "Dieser Passus
entspricht Beschlüssen Deutscher Ärztetage, in denen die
Notwendigkeit einer bundesweiten, diskriminierungsfreien
Telematikinfrastruktur betont wird, um die Verbreitung
telemedizinischer Methoden und Verfahren zu erleichtern", heißt es in
der Stellungnahme.
http://www.bundesaerztekammer.de/downloads/BAeK-Stn_E-Health_10022
015.pdf
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