(ots) - Dem NABU liegt derzeit der Entwurf
des Bundeslandwirtschaftsministeriums zur neuen Verordnung für die
Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (PSM) im Alten Land zur
Stellungnahme vor. Obstbauern dürfen hier aufgrund einer
Sonderregelung bislang deutlich näher als im bundesweiten Vergleich
Pestizide an Gewässern ausbringen. Diese geltende Sondergenehmigung
soll am 1. März 2015 durch eine neue Verordnung abgelöst werden. Der
NABU kritisiert, dass die neue Sondererlaubnis künftig unbefristet
gelten soll. Darüber hinaus fehlt ein verbindliches, ökologisches
Gebietsmanagement.
"Insgesamt stellt der Entwurf der Verordnung aus ökologischer
Sicht im Vergleich zur Vorgängerregelung durchaus eine Verbesserung
dar", stellt Alexander Porschke, Vorsitzender des NABU Hamburg fest.
"Allerdings wird auch mit der neuen Verordnung eine Schädigung der
Natur im Alten Land verbleiben." In der neuen Verordnung sind
beispielsweise konkrete Maßnahmen verpflichtend vorgeschrieben, die
den Eintrag von Pflanzenschutzmitteln in die angrenzenden Gewässer
mindern sollen. "Leider lässt sich auch unter Anwendung der am
weitest gehenden Maßnahmen der Eintrag in die Gewässer und damit die
schädlichen Auswirkungen der Gifte auf Tiere und Pflanzen nicht
vermeiden", so Porschke. Deshalb sei ein verbindliches, ökologisches
Gebietsmanagement mit entsprechenden Ausgleichsflächen für das
gesamte Alte Land unbedingt erforderlich. Damit könnten Schädigungen
von Gewässern und Organismen durch Pflanzenschutzmittel an anderer
Stelle für größere Einheiten, z.B. Wasser- und Bodenverband,
ausgeglichen werden.
"Hamburg und Niedersachsen haben bereits 2013 angekündigt, ein
derartiges Gebietsmanagement einzuführen. Darauf warten wir noch
immer", bemängelt Dr. Holger Buschmann, Vorsitzender des NABU
Niedersachsen. "Wir fürchten, dass die neue Verordnung jetzt erst
einmal beschlossen wird, ein Gebietsmanagement durch eine
Koordinationsstelle, die für alle Fragen der Risikoeinschätzung und
-minderung zuständig ist, aber auf sich warten lässt. Leere
Versprechungen und Ankündigungen helfen der Natur aber nicht."
Deshalb fordert der NABU von den zuständigen Behörden, die Verordnung
nur in Kraft zu setzen, wenn zeitgleich ein für zehn Jahre mit den
erforderlichen Finanzmitteln ausgestattetes Gebietsmanagement
installiert wird.
"Völlig inakzeptabel ist vor diesem Hintergrund auch, dass die
neue Verordnung unbefristet verabschiedet werden soll. Damit fehlt
jedes Druckmittel, dass die Verpflichtungen aus der Verordnung
eingehalten und bei Bedarf nachgebessert werden können", betont
NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller. Daher fordert der NABU
Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt auf, die neue
Verordnung auf maximal zehn Jahre Dauer zu befristen oder eine
eindeutige Revisionsklausel zu integrieren.
Hintergrund: Im Alten Land ist eine Sonderregelung für die
Anwendung von Pflanzenschutzmitteln notwendig, da hier zahlreiche
Gräben und Gewässer dicht an den Obstanbauflächen liegen. Infolge der
bundesweiten Anwendungsbestimmungen zum Pflanzenschutz wären
konventioneller oder integrierter Obstbau kaum möglich. Insbesondere
die Abstände zu den benachbarten Gewässern sind für den
Spritzmitteleinsatz bundesweit deutlich größer vorgeschrieben als
jetzt in der neuen Verordnung für das Alte Land zugelassen. Für
dieses Zugeständnis sind die Obstbauern im Alten Land, aber auch die
Bundesländer, nun verpflichtet, konkrete Maßnahmen durchzuführen, um
die Einwirkung der Pflanzenschutzmittel auf die Gewässer zu
minimieren.
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