(ots) - Patientenschützer fordern Härtefallfonds für
Opfer von Arztfehlern
Niedersachsens Gesundheitsministerin unterstützt Vorschlag -
Laumann skeptisch
Osnabrück.- Patientenschützer fordern eine umfassende Reform des
Patientenrechtegesetzes. In einem Gespräch mit der "Neuen Osnabrücker
Zeitung" (Samstag) sagte der Opferanwalt der Deutschen Stiftung
Patientenschutz, Stephan von der Trenck, Patienten müssten besser vor
den finanziellen Auswirkungen von Behandlungsfehlern geschützt
werden. Von der Trenck sprach sich für die Schaffung eines
bundesweiten Härtefallfonds in Höhe von 200 Millionen Euro aus. Er
beklagte zudem, dass Ärzte häufig unzureichend versichert seien.
Damit Patienten bei Komplikationen nicht leer ausgingen, forderte der
Opferanwalt eine Mindestversicherungssumme für Mediziner.
Niedersachsens Gesundheitsministerin Cornelia Rundt (SPD) begrüßte
den Vorschlag. Sie forderte den Bund in der NOZ auf, ein
entsprechendes Konzept zur Schaffung so eines Härtefallfonds für
Opfer von Behandlungsfehlern vorzulegen.
Der Patientenschutzbeauftragte Karl-Josef Laumann (CDU) zeigte
sich im Gespräch mit der Zeitung dagegen skeptisch. Über einen
solchen Fonds sei schon bei Einführung des Patientenrechtegesetzes im
Jahr 2013 diskutiert worden. Eine praktikable Lösung sei aber nicht
gefunden worden. "Zudem bin ich der Ansicht, dass derjenige, der in
seinem Beruf einen Fehler macht, auch dafür einstehen muss", sagte
Laumann der NOZ. "Die Verantwortung muss beim Verursacher bleiben."
Er kündigte aber noch für dieses Jahr eine Überprüfung des
Patientenrechtegesetzes an. "Dabei werden wir dann natürlich auch
prüfen, ob im Hinblick auf Behandlungsfehler weiterer Handlungsbedarf
besteht", sagte Laumann der Zeitung.
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