PresseKat - IVG Euroselect 14 (“The Gherkin“): Erfolg vor dem LG Frankfurt - Commerzbank erkennt Ansprüche

IVG Euroselect 14 (“The Gherkin“): Erfolg vor dem LG Frankfurt - Commerzbank erkennt Ansprüche in voller Höhe an

ID: 1173542

(firmenpresse) - Berlin, 13.02.2015 – Eine Anlegerin des gescheiterten IVG Euroselect Vierzehn (The Gherkin) sah sich in Bezug auf die mit dem Fonds verbundenen Risiken und die von der Commerzbank für die Beteiligungsvermittlung vereinnahmten aufklärungspflichtigen Rückvergütungen falsch beraten und hatte gegen die Commerzbank geklagt. Ihr war die Anlage als sicher angeboten worden.

Das Landgericht führte eine Beweisaufnahme durch, bei der die Anlageberaterin u. a. bestätigte, dass sie die Beteiligung am IVG Euroselect Vierzehn als sichere Kapitalanlage dargestellt hat, bei der praktisch keine Währungsrisiken bestanden. Die Beraterin erklärte, dass sie sich nicht erinnern könne, dass es beim IVG ES 14 irgendwelche großartigen Risiken gegeben habe. Eine fatale Fehleinschätzung, wie die Anleger des IVG ES 14 schmerzlich lernen mussten: sie werden aller Voraussicht nach den größten Teil ihres Kapitals verlieren, obwohl das Fondsobjekt sich von den Mieteinnahmen her fast prospektgemäß entwickelt hat. Dies weil der Fonds das Gebäude nicht nur mit Anlegergeldern finanziert, sondern daneben ein Darlehen zum Großteil in Schweizer Franken aufgenommen hatte. Weil die Preise für Immobilien in London stark gesunken waren und weil der Wechselkurs des Schweizer Franken stark stieg, wurde die Beleihungswertgrenze im Darlehensvertrag erheblich verletzt, was den Fonds letztlich zu einem Verkauf des berühmten Fondsobjekts mit dem Spitznamen „The Gherkin“ gezwungen hat.

Im konkreten Fall hat es die Commerzbank nicht auf ein Urteil ankommen lassen, sondern Einsicht gezeigt und die Ansprüche der Anlegerin anerkannt. Daraufhin erging ein Anerkenntnisurteil. Die Bank wurde verurteilt, der Anlegerin die für den Erwerb des Fonds aufgewendeten Mittel unter Abzug erhaltener Ausschüttungen zurück zu zahlen. Die Bank bekommt im Gegenzug die vermutlich weitgehend wertlose Beteiligung übertragen.

Der Fall zeigt, dass Anleger gute Chancen haben können, sich im Falle einer Falschberatung durch die Bank erfolgreich zu wehren und verloren geglaubtes Geld zu retten, so Rechtsanwalt Hendrik Bombosch von der auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte. Rechtsanwalt Bombosch hat die Anlegerin vertreten und bereits in der Vergangenheit zahlreichen IVG Anlegern bei der Rettung ihres Geldes helfen können.





Er empfiehlt Anlegern des Fonds anwaltlich prüfen zu lassen, ob Erfolg versprechende Möglichkeiten zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bestehen. In vielen Fällen übernehmen zudem bestehende Rechtsschutzversicherungen der Anleger die mit einer Anspruchsdurchsetzung verbundenen Kosten. Wichtig dabei ist, nicht zu lange zu warten: in allerspätestens 10 Jahren nach der Zeichnung sind alle Schadensersatzansprüche verjährt. Allen Anlegern, die sich mit dem Gedanken tragen, gegen die die Beteiligung vermittelnden Banken vorzugehen, empfiehlt Rechtsanwalt Bombosch unter Verjährungsgesichtspunkten unbedingt noch dieses Jahr tätig zu werden.

Rechtsanwalt Bombosch verfolgt die Entwicklung des Fonds seit 2009 und vertritt inzwischen über 200 Anleger des Fonds. In jenem Jahr hat er ein erstes Urteil gegen die Deutsche Bank wegen fehlerhafter Anlageberatung vor dem Landgericht Wuppertal erstritten. Nachfolgend erstritten CLLB Rechtsanwälte weitere Urteile für Gherkin-Anleger vor den Landgerichten Köln, Frankfurt, Lübeck, Oldenburg und Hanau.

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CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert geschädigten Investoren ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte sind deshalb mit der Funktionsweise von Finanzprodukten der geregelten und ungeregelten Märkte bestens vertraut, als Kapitalmarktrechtspezialisten ausgewiesen und verfügen über langjährige, d.h. zum Teil mehr als zehnjährige, einschlägige Justizerfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, ist mit Alexander Kainz seit 2008 ein weiterer Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten zwölf Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefasst: Wir können Klagen.



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Rechtsanwalt Hendrik Bombosch
CLLB Rechtsanwälte
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Datum: 16.02.2015 - 09:58 Uhr
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Freigabedatum: 16.02.2015

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