PresseKat - Baumschnitt nur bis Ende Februar – Unfallgefahr beachten

Baumschnitt nur bis Ende Februar – Unfallgefahr beachten

ID: 1174077

Verbraucherorganisation bietet kostenlose Hilfe an

(firmenpresse) - 17.02.2015. Nur noch bis Ende Februar dürfen Hecken und Gebüsche gerodet und geschnitten werden. Garten- und Obstbaumbesitzer sollten jedoch gut aufpassen, da der Baumschnitt immer hohe Unfallgefahren bergen, warnt die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI) und empfiehlt den Versicherungsschutz zu überprüfen.

Zwischen dem 1. März und 30. September verbietet das Bundesnaturschutzgesetz den Baumschnitt zum Schutz von Tieren und deren Lebensraum. „Gerade beim Baumschnitt ist die Unfallgefahr sehr hoch und es kommt immer wieder durch Stürze zu schwerwiegenden Unfällen bis hin zu Querschnittslähmung oder Tod. Aber auch beim einfachen Rasen mähen passieren schwere Unfälle, die zu einer Invalidität führen können. Daher sollten betroffene Personen ihren Versicherungsschutz entsprechend prüfen“, weist GVI-Präsident Siegfried Karle hin.

Doch welche Versicherungen kommen für eventuelle Unfallschäden beim Baumschnitt auf? „Die gesetzliche Unfallversicherung greift hier entweder überhaupt nicht oder nur unzureichend“, warnt Siegfried Karle. Wichtig ist hier eine private Absicherung über eine private Unfallversicherung mit ausreichender Versicherungssumme. Sie greift bei Unfällen in der Freizeit und im Beruf. Für eine Hinterbliebenenversorgung im Todesfall ist eine Risikolebensversicherung und für die Absicherung der Arbeitskraft ist die private Berufsunfähigkeitsversicherung wichtig. Auch hier ist die gesetzliche Absicherung unzureichend, führt Karle weiter aus.

Aber nicht nur sich selbst, sondern auch für Dritte besteht eine Unfallgefahr. Ein Beispiel: Beim Baumschnitt werden große Äste abgesägt. Unter dem Baum befindet sich eine Person, die von einem herabfallenden Ast schwer verletzt wird. Die Schuld liegt dann bei demjenigen, der den Ast abgesägt hat. Hier greift zum Beispiel eine Private Haftpflichtversicherung oder eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. „Die Private Haftpflichtversicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt“, so Karle weiter.





Mehr Informationen zum Thema Unfallgefahr Baumschnitt (z.B. „Sicherheitstipps zu Unfälle mit Leitern“, „Die 7 wichtigsten Versicherungstipps für Verbraucher“) stellt die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik „Gratis“ kostenlos zur Verfügung.

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die Geld und Verbraucher Interessenvereinigung der Versicherten, Sparer und Kapitalanleger e.V. (GVI) betreibt seit 1987 Verbraucherberatung und Verbraucheraufklärung in Finanzangelegenheiten. Ihr Ziel ist es den Verbraucher zu helfen, sich in dem unübersichtlichen Finanz- und Versicherungsmarkt besser zu Recht zu finden, Fehlentscheidungen zu vermeiden und vor allem Kosten zu senken.



Leseranfragen:

GELD UND VERBRAUCHER Interessenvereinigung der Versicherten, Sparer und Kapitalanleger e.V. (GVI)
Neckargartacher Str. 90
74080 Heilbronn
Tel: (0 71 31) 9 13 32-0
Fax: (0 71 31) 9 13 32-119
E-Mail: info(at)geldundverbraucher.de



PresseKontakt / Agentur:

GELD UND VERBRAUCHER Interessenvereinigung der Versicherten, Sparer und Kapitalanleger e.V. (GVI)
Neckargartacher Str. 90
74080 Heilbronn
Ansprechpartner Presse:
Siegfried Karle (GVI-Präsident, Dipl.-Betriebswirt (FH): 07131-91332-20,
Jürgen Buck (GVI-Vorstand, Dipl.-Betriebswirt (FH) und Bankkaufmann): 07131-91332-12



drucken  als PDF  an Freund senden  LG Heidelberg zur Möglichkeit des vorzeitigen Abbruchs einer Ebay-Auktion BGH: Unbefristeter Rücktritt bei Lebens- und Rentenversicherung nach Antragsmodell
Bereitgestellt von Benutzer: Karle
Datum: 17.02.2015 - 12:15 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1174077
Anzahl Zeichen: 2428

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Siegfried Karle
Stadt:

Heilbronn


Telefon: 07131-91332-20

Kategorie:

Recht und Verbraucher


Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 17.02.2015

Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Baumschnitt nur bis Ende Februar – Unfallgefahr beachten"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

GELD UND VERBRAUCHER Interessenvereinigung der Versicherten, Sparer und Kapitalanleger e.V. (GVI) (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Wildunfall – und was zahlt die Kfz-Versicherung? ...

07.11.2017. Täglich geschehen rund 700 Unfälle mit Wildtieren. Die Gefahr eines Zusammenstoßes mit einem Wildtier erhöht sich im Herbst aufgrund der frühen Dämmerung enorm. Das liegt in der Hauptsache daran, dass die Felder abgeerntet sind und ...

Alle Meldungen von GELD UND VERBRAUCHER Interessenvereinigung der Versicherten, Sparer und Kapitalanleger e.V. (GVI)