PresseKat - Gib den Knöllchen auch im Winter keine Chance: Wissenswertes rund ums Parken (FOTO)

Gib den Knöllchen auch im Winter keine Chance: Wissenswertes rund ums Parken (FOTO)

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(ots) -
Ein durch Schnee und Eis verdeckter Parkbeleg ist kein Grund für
einen Strafzettel. Vorsicht: Allzu hartnäckige Falschparker riskieren
den Führerschein. Das Auto vor Fahrtantritt immer von Schnee und Eis
befreien.

Parkplatz suchen, Ticket ziehen, Parkscheibe einstellen: Für das
Abstellen seines Wagens in der Innenstadt sollte sich jeder
ausreichend Zeit nehmen. Denn Strafzettel wegen Falschparkens sind
eine ärgerliche und kostspielige Angelegenheit. Welche Rechte und
Pflichten Autofahrer rund ums Parken noch haben, erklärt Frank
Bärnhof, Kfz-Versicherungsexperte bei CosmosDirekt.

"Versteckte Regeltreue" - Frontscheibe beim Parken verschneit
Gerade im Winter kann in kurzer Zeit viel Schnee auf die Frontscheibe
fallen und die Sicht auf den Parkbeleg verdecken. Die Parkscheibe ist
zwar eingestellt oder das Ticket liegt auf dem Armaturenbrett, doch
scheint alle Mühe umsonst gewesen zu sein. In diesem Fall müssen sich
Fahrer keine Sorgen machen: "Wer Ticket oder Parkscheibe so auslegt,
dass beides unter normalen Umständen gut sichtbar ist, hat kein
Ordnungsgeld zu befürchten", sagt Frank Bärnhof.

Wann der Führerschein eines Falschparkers in Gefahr ist Vor allem
in Städten ist die Parkplatzsuche oft schwierig. Besonders
hartnäckige Verstöße gegen die Parkordnung haben jedoch ein
Nachspiel: Das zeigt der Fall eines Mannes, der innerhalb von sechs
Jahren in mindestens 161 Fällen gegen die Parkordnung verstoßen hat.
Seine Fahrerlaubnis war er damit los - trotz einer Klage vor dem
Verwaltungsgerichtshof in Mannheim (VGH Baden-Württemberg, AZ 10 S
1883/14). Denn auch Ordnungswidrigkeiten, die nicht im
Fahreignungsregister in Flensburg vermerkt sind, können zeigen, dass
dem Fahrer die Vorschriften der StVO gleichgültig sind. In diesem
Fall ist die Fahrtauglichkeit zu bezweifeln.





Bereit zur Abfahrt? Nicht mit Guckloch! Der Blick auf die Fahrbahn
scheint frei, es kann losgehen - doch schon beim Ausparken misslingt
der Schulterblick. Wer bei Winterwetter einzig auf ein kleines
Sichtfenster in der Windschutzscheibe setzt, geht ein hohes Risiko
ein. "Vor der Abfahrt müssen Autofahrer Scheiben und Spiegel komplett
freikratzen", sagt Frank Bärnhof. "Auch die Blinker, Scheinwerfer und
Rückleuchten sollten von Schnee und Eis befreit sein. Kommt es wegen
schlechter Sicht oder mangelnder Beleuchtung zu einem Unfall, können
Leistungen aus der Kaskoversicherung abgelehnt oder gekürzt werden."

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Datum: 18.02.2015 - 10:16 Uhr
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