(ots) - Der Bundesrat hat sich heute im
Gesundheitsausschuss zu der Änderung der
Arzneimittelverschreibungsverordnung beraten. Konkret geht es um die
Aufhebung der Rezeptpflicht für die sogenannte "Pille danach". Neben
dem Verordnungsentwurf des Bundesgesundheitsministeriums haben einige
Länder den Antrag eingebracht, die "Pille danach" nicht für den
Versand freizugeben. Begründung: keine sofortige Verfügbarkeit und
mangelnde Beratung
Der Bundesverband Deutscher Versandapotheken verwahrt sich gegen
den unterschwelligen Vorwurf, eine versendende Apotheke berate nicht
genügend. Das Gegenteil ist der Fall: Versandapotheken schneiden seit
Jahren nicht schlechter ab, als die reine Vor-Ort-Apotheke. Das
Argument der nicht sofortigen Verfügbarkeit im konkreten Fall des
Notfallkontrazeptivums bei einem Bezug über den Versand läuft genauso
ins Leere. Eine sehr zeitnahe Einnahme, wie es die medizinische
Indikation vorsieht, ist bei Nicht-Bevorratung zu Hause in keinem
Fall möglich.
"Es wird einmal mehr oder weniger geschickt suggeriert, dass die
Apotheke vor Ort das alleinige Mittel der Wahl darstellt. Fakt ist,
dass das Medikament vor Ort aber auch nicht unbedingt sofort
erhältlich ist, weil es i.d.R. über den Großhandel bestellt werden
muss. Hier wird einseitig zum Nachteil eines Vertriebsweges Stimmung
gemacht, was aber den Patienten nicht dienlich ist," sagt Christian
Buse, Vorsitzender des BVDVA. "Auf das Argument der angeblich
mangelnden Beratung kann man gar nicht mehr ernsthaft eingehen, da
spricht die Faktenlage für sich. Aber: Was spricht denn dagegen, dass
sich Frauen nach eingehender Beratung mit einem Notfallkontrazeptivum
über den Versandhandel bevorraten? Sollen sie im Notfall darauf
hoffen, dass die Apotheke die Pille danach vorrätig hat?" Fragt Buse
rhetorisch. Letztlich sieht der BVDVA in dieser Diskussion einen
weiteren Versuch, den seit Jahren etablierten Arzneimittelversand an
den Pranger zu stellen. Das zeige schon die Begrifflichkeit
"Internetapotheke".
Ãœber den BVDVA
Der Bundesverband Deutscher Versandapotheken (BVDVA) ist seit 2004
Interessenvertreter und Dienstleister der zugelassenen deutschen
Versandapotheken und schützt deren beruflichen, wirtschaftlichen und
politischen Interessen. Der BVDVA arbeitet auf Landes- und
Bundesebene und engagiert sich für die Sicherstellung einer hohen
Qualität der pharmazeutischen Versorgung im
Arzneimittelversandhandel, wobei die bestmögliche pharmazeutische
Beratung und Betreuung der Patienten im Fokus steht.
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