PresseKat - Neuer Entwurf des Elektrogesetzes ist anspruchslos und verbraucherunfreundlich

Neuer Entwurf des Elektrogesetzes ist anspruchslos und verbraucherunfreundlich

ID: 1175247

(ots) - Deutsche Umwelthilfe fordert konsequente
Altgeräterücknahme durch den Handel, klare Regeln zur
Verbraucherinformation und Impulse für die Wiederverwendung

Nach Einschätzung der Deutschen Umwelthilfe (DUH) ist der aktuelle
Entwurf für das neue Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)
nicht geeignet, um einen nachhaltigen Umgang mit den immer weiter
ansteigenden Mengen von Elektroaltgeräten sicherzustellen. Die
Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation kritisiert, dass der
Regelungsentwurf nicht zu einer signifikanten Erhöhung der
Sammelmengen und der Wiederverwendung von Elektroaltgeräten führen
werde. Sie fordert das zuständige Bundesministerium für Umwelt,
Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) auf, das Gesetz
dringend nachzubessern, bevor es in die Abstimmung in den Bundestag
geht.

Aus Sicht des DUH-Bundesgeschäftsführers Jürgen Resch nimmt der
aktuelle Gesetzentwurf den Handel nicht ausreichend in die Pflicht,
Elektroaltgeräte zurückzunehmen: "Die geplante Verpflichtung der
Rücknahme durch den Handel unterscheidet sich kaum von der
bestehenden freiwilligen Rücknahme und führt zu keiner Verbesserung
der Verbraucherfreundlichkeit. In der Folge wird das gesetzliche
Sammelziel von 65 Prozent für das Jahr 2019 kaum erreichbar sein.
Betroffen von der Rücknahme sind statt allen Vertreibern nun nur noch
9.000 große Elektro-Geschäfte." Weil der Gesetzentwurf außerdem die
Verbraucherinformationspflichten sehr ungenau formuliert und keine
klaren Vorgaben für den Handel zu Größe, Lesbarkeit und Anbringung
von Informationsschildern macht, fehlen grundlegende Voraussetzungen
für eine Erhöhung der Sammelmenge.

Die im Entwurf des ElektroG festgelegten Recyclingziele wurden
vollständig aus der europäischen Richtlinie 2012/19/EU übernommen.
Diese bilden den kleinsten gemeinsamen Nenner aller




EU-Mitgliedstaaten und bieten für Deutschland keinen Anreiz für eine
Steigerung des Recycling. "Die deutschen Recyclingquoten für
Elektroaltgeräte sind in der Praxis bereits jetzt höher als die
vorgegebenen Quoten aus Brüssel. Bei den meisten Gerätekategorien ist
deshalb eine Erhöhung der Recyclingquoten um zusätzlich zehn Prozent
notwendig, um die bereits erreichten Werte in Deutschland gesetzlich
abzusichern", sagt der DUH-Bereichsleiter für Kreislaufwirtschaft
Thomas Fischer. Er verweist darauf, dass die erreichte Recyclingquote
für Elektrogeräte in Deutschland bereits 2010 bei durchschnittlich 83
Prozent lag, während die ab August 2015 in der EU geltende Zielwerte
zwischen 55 und 85 Prozent vorgibt.

Das ElektroG gibt nach Auffassung der DUH außerdem keine
ausreichenden Impulse, um die Wiederverwendung von Elektrogeräten zu
fördern. Nach wie vor wird Mitarbeitern von Reparaturwerkstätten der
Zugang zu wiederverwendbaren Geräten erschwert oder unmöglich
gemacht. Die Reparatur funktionierender Geräte ist aufgrund fest
verbauter Batterien und Akkumulatoren für den Nutzer schwierig bis
unmöglich. Der Gesetzentwurf sanktioniert fest verbaute oder
verklebte Akkus nicht, die Kunden bei Defekten oft zu einem Neukauf
zwingen.

In Deutschland regelt das ElektroG seit 2005 den Umgang mit
Elektroaltgeräten. Sein Ziel ist es, Schadstoffe in der Elektronik zu
reduzieren, defekte Elektrogeräte einem Recycling zuzuführen und
Abfälle durch Wiederverwendung zu vermeiden. Am kommenden Montag
(23.2.2015) beginnt die parlamentarische Arbeit zur Verabschiedung
des neuen ElektroG. Die Stellungnahme der DUH zur Novelle des
Elektrogesetzes finden Sie unter http://l.duh.de/p190215#download.



Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
Mobil: 0171 3649170, E-Mail: resch(at)duh.de

Thomas Fischer, Bereichsleiter Kreislaufwirtschaft
Tel.: 030 2400867-43, Mobil: Mobil: 0151 18256692,
E-Mail: fischer(at)duh.de

Daniel Hufeisen, Pressesprecher
Tel.: 030 2400867-22, Mobil: 0151 55017009,
E-Mail: hufeisen(at)duh.de

DUH im Internet: www.duh.de, Twitter: https://twitter.com/Umwelthilfe


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Datum: 19.02.2015 - 12:25 Uhr
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