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Vergütungen für Auszubildende in der Pflege: Jetzt sind die Kostenträger am Zug / Private Einrichtungen fordern Gleichbehandlung aller Auszubildenden in der Pflege

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(ots) - Um den Pflegeberuf durch gute
Ausbildungsvergütungen noch attraktiver zu machen, müssen die
Pflegekassen und vor allem die niedersächsischen Kommunen die
aktuellen Entwicklungen in der Branche aufnehmen und höhere
Ausbildungsvergütungen refinanzieren.

Bislang hatten sich die Pflegekassen und Sozialhilfeträger maximal
bereit erklärt, Ausbildungsvergütungen in Höhe des Tarifvertrages für
den öffentlichen Dienst des Landes Niedersachsen (TVA-L) zu
refinanzieren. Gegenwärtig haben einige Wohlfahrtsverbände im Land
mit einer Gewerkschaft die höhere Vergütung des Tarifvertrages
Bund/Kommune (TVA-B) vereinbart. Auch wenn dieser nur für einen
undefinierten Teil der Wohlfahrtseinrichtungen und Dienste gilt, sind
jetzt die Kostenträger am Zug. Diese müssen nun flächendeckend
nachziehen und öffentlich erklären, auch diese Vergütungen zukünftig
zu refinanzieren. "Die meisten privaten Pflegeeinrichtungen und
Dienste zahlen ihren Auszubildenden Vergütungen in Höhe des von den
Kostenträgern maximal refinanzierten Betrages und würden gerne auch
entsprechend die um circa 40 Euro höhere Ausbildungsvergütung zahlen.
Allerdings können sie eine entsprechende Refinanzierung ebenso wie
die Personalkosten der Anleiter bisher nicht adäquat mit den
Kostenträgern verhandeln", erklärt der niedersächsische
Landesvorsitzende des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer
Dienste e. V. (bpa), Karsten Neumann.

"Als private Unternehmen müssen wir die Gehälter unserer
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in jeder Verhandlung mit den
Kostenträgern wieder neu verteidigen", erläutert Neumann. Damit habe
die private Pflegebranche nicht die Planungssicherheit der großen
Wohlfahrtsverbände, die zudem jährlich mit öffentlichen Geldern vom
Land in Millionenhöhe und Steuervorteilen unterstützt würden.





"Die im bpa organisierten ambulanten Dienste und
Pflegeeinrichtungen können ihren Auszubildenden maximal das zahlen,
was sie mit den Pflegekassen und Sozialhilfeträgern verhandeln
können. Eine geringe Unterschreitung ist zulässig und führt zu
geringeren Vergütungssätzen der Einrichtungen, was Sozialhilfeträger,
Pflegekassen, aber insbesondere Pflegebedürftige und deren Angehörige
schätzen. Wenn hier in Zukunft höhere Abschlüsse gelingen und die
Akzeptanz hierfür steigt, können auch die Vergütungen für
Auszubildende steigen", so der bpa-Landesvorsitzende. Wichtig sei es
aber auch, die im Vergleich zu vielen anderen Berufen ohnehin schon
hohen Ausbildungsvergütungen bei jungen Menschen bekannt zu machen:
"Wir bieten in der Pflege krisensichere Jobs mit beispiellosen
Aufstiegsmöglichkeiten und Ausbildungsvergütungen, die sich mit denen
des Handels und der Banken vergleichen lassen. Das sind gute
Aussichten für junge Menschen."

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa)
bildet mit mehr als 8.500 aktiven Mitgliedseinrichtungen, davon fast
1.100 in Niedersachsen, die größte Interessenvertretung privater
Anbieter sozialer Dienstleistungen in Deutschland. Einrichtungen der
ambulanten und (teil-) stationären Pflege, der Behindertenhilfe und
der Kinder- und Jugendhilfe in privater Trägerschaft sind im bpa
organisiert. Die Mitglieder des bpa tragen die Verantwortung für rund
260.000 Arbeitsplätze und circa 20.000 Ausbildungsplätze (siehe
www.youngpropflege.de oder auch www.facebook.com/Youngpropflege). Das
investierte Kapital liegt bei etwa 20,6 Milliarden Euro.



Pressekontakt:
Für Rückfragen und Unterlagen: Henning Steinhoff, Leiter der
bpa-Landesgeschäftsstelle Niedersachsen, Tel.: 0511/12 35 13 40 oder
0162/13 21 678, www.bpa.de


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Datum: 19.02.2015 - 16:04 Uhr
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