Fahrer muss Umgebungsgeräusche wahrnehmen können / Bei Unfall könnte Regress gefordert werden / Gegenseitige Rücksicht vorgeschrieben / Einsatzfahrzeuge nicht behindern
(PresseBox) - ?Sie mag Musik nur, wenn sie laut ist?, röhrt Rockstar Herbert Grönemeyer in einem seiner Hits. Diese Maxime gilt offenbar auch für zahlreiche, häufig jugendliche Autofahrer, die sich und ihre Umwelt mit wattstarken Musikanlagen beschallen. ?Grundsätzlich darf der Lärmpegel im Auto nur so laut sein, dass der Fahrer Umgebungsgeräusche wie Hupen oder die Martinshörner von Polizei und Feuerwehr noch wahrnehmen kann?, sagt Hans-Ulrich Sander, Kraftfahrtexperte von TÜV Rheinland. Außerdem überschreiten dröhnende Bassbeats, die mitunter sogar von Passanten und anderen Autofahrern körperlich spürbar sind, die Toleranzgrenze erheblich. Das untermauert auch Paragraph 1 der Straßenverkehrs-Ordnung. Darin heißt es sinngemäß: Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Es darf kein anderer geschädigt, gefährdet, behindert oder belästigt werden.
Polizei kann Strafe verhängen
Blockiert beispielsweise ein Musikfan nachweislich einen Einsatzwagen, kann das teuer werden. Die Polizei kann für eine solche Ordnungswidrigkeit ein Bußgeld verhängen ? egal, ob die Musik aus der Anlage kommt oder Kopfhörer benutzt werden. Bei einem Unfall können unter Umständen Haftpflicht- und Kaskoversicherung beim ?tauben? Verursacher Regressansprüche geltend machen.
Spätschäden des Gehörs möglich
Grundsätzlich gilt: Wer als Fußgänger, Rad- oder Autofahrer unterwegs ist, sollte immer auf das Tragen von Kopfhörern oder das Hören von übermäßig lauter Musik verzichten. TÜV Rheinland-Experte Hans-Ullich Sander: ?Abgesehen von einer möglichen Gefährdung des Straßenverkehrs drohen bei permanenter Extrembeschallung dauerhafte Spätschäden des Gehörs.?
TÜV Rheinland ist ein weltweit führender unabhängiger Prüfdienstleister mit über 140 Jahren Tradition. Im Konzern arbeiten 18.000 Menschen in 65 Ländern weltweit. Sie erwirtschaften einen Jahresumsatz von über 1,6 Milliarden Euro. Die unabhängigen Fachleute stehen für Qualität, Effizienz und Sicherheit von Mensch, Technik und Umwelt in fast allen Lebensbereichen. TÜV Rheinland prüft technische Anlagen, Produkte und Dienstleistungen, begleitet Projekte und Prozesse für Unternehmen. Die Experten trainieren Menschen in zahlreichen Berufen und Branchen. Dazu verfügt TÜV Rheinland über ein globales Netz anerkannter Labore, Prüf- und Ausbildungszentren. Seit 2006 ist TÜV Rheinland Mitglied im Global Compact der Vereinten Nationen für mehr Nachhaltigkeit und gegen Korruption. www.tuv.com im Internet.
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