PresseKat - Windhorst: "GOÄ-Informationspaket soll bis 31. März an das Ministerium gehen"

Windhorst: "GOÄ-Informationspaket soll bis 31. März an das Ministerium gehen"

ID: 1175996

(ots) - Berlin, 20.02.2015 - Die Bundesärztekammer und der
Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) wollen dem
Bundesgesundheitsministerium bis zum 31. März 2015 ein erstes
Informationspaket für einen abgestimmten Entwurf einer neuen
Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) übergeben. Das sagte der Vorsitzende
des Bundesärztekammer-Ausschusses "Gebührenordnung", Dr. Theodor
Windhorst, in einem gemeinsamen Interview mit dem Direktor des
PKV-Verbandes, Volker Leienbach, im Deutschen Ärzteblatt (Heft
8/2015). Wenn alles planentsprechend verlaufe, könne die neue
privatärztliche Gebührenordnung am 1. Oktober 2016 in Kraft treten,
so Windhorst. Er wies aber darauf hin, dass auch die Zustimmung der
Beihilfe notwendig sei. Kernstück des Informationspaketes ist eine
sogenannte "TOP-400-Liste", die weitgehend mit dem PKV-Verband
konsentiert ist. Dabei handelt es sich um Leistungen, die besonders
häufig abgerechnet werden: Sie machen voraussichtlich rund 80 bis 85
Prozent des ärztlichen Honorarumsatzes aus. In einem nächsten Schritt
sei für die Prüfung der Gebührennummern der neuen GOÄ die Einsetzung
einer Arbeitsgruppe mit Vertretern der Bundesärztekammer, der PKV
sowie der Beihilfe geplant, berichtete Windhorst. Soweit diese
inhaltlich betroffen seien, würden auch die Deutsche
Krankenhausgesellschaft, die Bundeszahnärzte-kammer und die
Bundespsychotherapeutenkammer beteiligt. Dieses Vorgehen entspreche
auch den Vorstellungen der Fachgesellschaften, die im Vorfeld
natürlich angehört worden seien, betonte Windhorst. Aussagen zur
zukünftigen Honorarentwicklung könnten erst nach Abschluss der
Verhandlungen gemacht werden. Windhorst sprach sich dafür aus, dass
die im Anschluss an die GOÄ-Novellierung fortlaufende
Weiterentwicklung und Pflege der neuen GOÄ in der Bundesärzteordnung
gesetzlich verankert werde. "Hauptverantwortlich bliebe hierfür der




Verordnungsgeber, das heißt das BMG. Es würde dabei aber in Zukunft
durch eine von der BÄK, dem PKV-Verband und der Beihilfe
einzurichtenden Gemeinsamen Kommission GOÄ sowie deren Datenstelle
ganz wesentlich unterstützt werden."

Interview im Deutschen Ärzteblatt:
www.aerzteblatt.de/pdf.asp?id=168209



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Datum: 20.02.2015 - 17:56 Uhr
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