(ots) -
Die Reform der Bewährungs- und Gerichtshilfe in Baden-Württemberg
ist geglückt, wie u.a. der umfangreiche Evaluierungsbericht des
Justizministeriums belegt: "Die Gesamtleistung, die Bewährungs- und
Gerichtshilfe sowie der Täter-Opfer-Ausgleich erbringen, ist seit der
Reform deutlich gestiegen" (s. Grafik 1). Ungeachtet aller Erfolge
der NEUSTART gGmbH (bundesweit geringste Widerrufsquote von 18,5
Prozent, 650 Ehrenamtliche, erheblicher Ausbau von
Täter-Opfer-Ausgleich und Gerichtshilfe) äußern SPD und Bündnis
90/Die Grünen bei der Landtagsdebatte am 04.02.2015 große Skepsis,
was die Fortsetzung der freien Trägerschaft betrifft.
Höhere Qualität und geringere Kosten ohne Bedeutung?
20.000 Klienten profitieren aktuell von einer gesteigerten
Qualität der Bewährungshilfe, die maßgeblich dazu beiträgt, neue
Straftaten und damit neue Opfer von Straftaten zu verhindern: "Unser
Erfolg ist fraglos auf die engagierte Arbeit unserer Mitarbeiter
zurückzuführen, aber auch auf das professionelle Umfeld, das wir
binnen der letzten Jahren für sie geschaffen haben. Verbindliche
Betreuungsstandards, Fachaufsicht, Spezialisierung und ehrenamtliche
Bewährungshilfe sind primär das Resultat unseres
Organisationsmodells", betont Christian Ricken, Geschäftsführer für
Sozialarbeit. "Umso mehr enttäuscht uns, dass SPD und Bündnis 90/Die
Grünen die Vorzüge der freien Trägerschaft offenbar nicht erkennen",
ergänzt Volkmar Körner, Geschäftsführer für wirtschaftliche
Angelegenheiten. "Die Ãœberzeugung, unsere Strukturen seien von
nachgeordneter Relevanz und ließen sich ggf. leicht übernehmen, ist
umso erstaunlicher, als unsere positive Reformbilanz eben in der
freien Trägerschaft begründet liegt", so Körner.
NEUSTART Tarifvertrag - fair und konkurrenzfähig
Selbst ver.di betont, dass die bei NEUSTART beschäftigten
Sozialarbeiter nicht schlechter bezahlt werden als Sozialarbeiter des
Landes (s. Grafik 2). Die geringe Differenz der Jahreseinkommen ist
primär dem Umstand geschuldet, dass NEUSTART Mitarbeiter eine
Wochenarbeitszeit von 37,5 Std. erbringen müssen und nicht wie
Landesangestellte auf 39,5 Std.-Basis tätig sind. "Im Gegensatz zu
Landesangestellten ist es unseren Mitarbeitern möglich, durch die
Wahrnehmung einer Zusatzfunktion mehr zu verdienen (s. Grafik 2).
Mehr als die Hälfte der bei NEUSTART angestellten Sozialarbeiter
machen bereits von dieser Möglichkeit Gebrauch", resümiert Körner die
Vorzüge des hauseigenen Tarifvertrags, der auch in der Belegschaft
Zustimmung findet: "Mit den Arbeitskonditionen die mir NEUSTART
bietet, bin ich in vollem Umfang zufrieden", erklärt Johannes Alber,
Mitglied des NEUSTART Betriebsrats und Abteilungsleiter der
Einrichtung Reutlingen. "Die in der Regel unbefristeten
Arbeitsverträge geben den Mitarbeitern viel Sicherheit und tragen
wesentlich zur Zufriedenheit bei", so Alber weiter. "Ich befürworte
die freie Trägerschaft unter der NEUSTART gGmbH, zumal die fachlichen
Neuerungen, die wir in den letzten Jahren geschaffen und landesweit
etabliert haben, unseren Klienten sehr zugute kommen", so Albers
Fazit.
Erfolgreiche Kooperation mit der Justiz
Kritische Stimmen, welche behaupten, die Kooperation von NEUSTART
mit Justizbehörden sei unzureichend oder gar erfolglos, werden durch
die Auswertung einer Umfrage des Justizministeriums vom Mai 2014
konterkariert. So sprechen sich 82 Prozent der befragten Richter und
67 Prozent der Staatsanwälte explizit für die Fortsetzung der freien
Trägerschaft aus: "Die Rückmeldungen der Strafrichter des
Landgerichts und der Amtsgerichte des Bezirks haben ergeben, dass sie
mit der Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern von NEUSTART ganz
überwiegend zufrieden sind und die Zusammenarbeit gut funktioniert",
erklärt Cornelia Horz, Präsidentin des Landgerichts Stuttgart.
Kostentransparenz und effiziente Mittelverwendung
Noch nie zuvor konnte ähnlich detailliert dargelegt werden, welche
Kosten in Bewährungs-, Gerichtshilfe und Täter-Opfer-Ausgleich
entstehen. Die Behauptung, NEUSTART investiere zu viel in Management
und Marketing, ignoriert die effiziente Mittelverwendung der
gemeinnützigen NEUSTART GmbH. Weniger als elf Prozent des NEUSTART
Gesamtetats entfallen auf Zentrale Services. Nur knapp ein Prozent,
circa 260 TEUR, entfällt jährlich auf Presse- und
Öffentlichkeitsarbeit, "eine eher geringe Summe, ohne die wir z.B.
nicht landesweit Ehrenamtliche akquirieren könnten. Auch die Kosten
für Informationsmaterialien für Klienten und andere Drucksorten, aber
auch für unsere Website und Aufwendungen, die aus Fachveranstaltungen
resultieren, sind darunter subsumiert", erläutert Körner. "Setzen wir
unsere Kosten in Relation zu jenen, die andere
Non-Profit-Organisationen ähnlicher Größenordnung für
Öffentlichkeitsarbeit aufwenden, sind unsere Ausgaben in diesem
Bereich eher bescheiden. Wie es uns gelingen sollte, ohne
Investitionen in professionelle Medien- und Öffentlichkeitsarbeit,
den Resozialisierungsgedanken gesellschaftlich populär zu machen,
woran allen Parteien gelegen ist, bleibt unbeantwortet", so Körner
weiter.
Pressekontakt:
Dr. Michael Haas
Pressesprecher
NEUSTART gemeinnützige GmbH
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