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Tipps für den Alltag: Warten heißt das Gebot der Stunde / Wer ein fremdes Auto anfährt und nur einen Zettel hinterlässt, begeht Unfallflucht (FOTO)

ID: 1177119

(ots) -
Beim Ausparken passiert es: Ein Rucken, ein hässlich knirschendes
Geräusch und schon hat der eigene Kotflügel die Seite des Autos auf
dem Nebenparkplatz unsanft berührt. Achtung! Die HUK-COBURG warnt:
Wer jetzt einfach zum Zettel greift, seine Adresse und Telefonnummer
draufschreibt, den Zettel hinter die Windschutzscheibe des
touchierten Wagens steckt und wegfährt, riskiert wegen Unfallflucht
belangt zu werden.

Die Rechtsprechung fordert, dass der Unfallverursacher eine
angemessene Zeit wartet. Wie lange angemessen ist, hängt unter
anderem von der Größe des Schadens ab. Zehn Minuten sind jedoch ein
absolutes Minimum. Sind in unmittelbarer Nähe Geschäfte, kann man
natürlich auch versuchen, den Fahrer des beschädigten Pkw zu finden;
zum Beispiel indem man ihn an einer Supermarktkasse oder im
Einkaufszentrum ausrufen lässt. Ebenso hilfreich ist es, sich die
Namen von Zeugen zu notieren oder ein Foto zu machen. Bleibt die
Suche nach dem Geschädigten erfolglos, kann man den Unfall auch der
Polizei vor Ort melden. Dann ist man hundertprozentig auf der
sicheren Seite. - Allein das Hinterlassen eines Zettels mit der
Adresse oder Telefonnummer wird von der Rechtsprechung im Allgemeinen
nicht toleriert.

Geht solch ein Fall vor Gericht und endet mit einer Verurteilung
wegen Unfallflucht, kann das auch für den Versicherungsschutz
Konsequenzen haben. In der Kfz-Haftpflichtversicherung steht der
Vorwurf im Raum: Der Unfallverursacher habe gegen seine vertragliche
Aufklärungspflicht verstoßen. Trifft das zu, reguliert die
Versicherung den Fremdschaden, allerdings kann der
Versicherungsnehmer wegen dieser Obliegenheitsverletzung anschließend
mit bis zu 5.000 Euro in Regress genommen werden. In der
Kasko-Versicherung kann Unfallflucht zum Verlust des
Versicherungsschutzes führen.







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Datum: 24.02.2015 - 10:30 Uhr
Sprache: Deutsch
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