(ots) -
- Seit der Reform des Punktesystems im Mai 2014 wird der
Führerschein bereits bei 8 Punkten entzogen.
- Fahreignungsseminare helfen beim Punkteabbau vor Ablauf der
Verjährungsfrist.
In die Radarfalle geraten: 1 bis 2 Punkte. Ãœber eine rote Ampel
gefahren: 1 bis 2 Punkte. Handy am Steuer: 1 Punkt. Nach der Reform
des Punktekatalogs im Mai 2014 werden Punkte nur noch dann vergeben,
wenn die Verkehrssicherheit gefährdet wird. Bei insgesamt 8 Punkten
wird der Führerschein jedoch entzogen. CosmosDirekt erklärt, wie
Verkehrssünder ihren Kurs korrigieren, bevor die Fahrerlaubnis weg
ist.
Mängel im Verkehrs- und Fahrverhalten abstellen
"Wer sein Wissen in einem Fahreignungsseminar auffrischt und sein
Bewusstsein für Verkehrsregeln schärft, beugt mehreren Risiken vor:
Er wirkt weiteren Ordnungs- bzw. Bußgeldern entgegen, vermeidet den
drohenden Führerscheinentzug und - das Wichtigste - erhöht die
Sicherheit im Straßenverkehr für sich und andere", so Frank Bärnhof,
Kfz-Versicherungsexperte bei CosmosDirekt.
Wie können Fahrer Punkte vor der Verjährung loswerden?
Um böse Überraschungen zu vermeiden, empfiehlt es sich, den
eigenen Punktestand im Flensburger Fahreignungsregister im Auge zu
behalten. Im Zweifelsfall erhält man kostenfreie Auskunft darüber mit
einem entsprechenden Antragsformular (1) oder auch persönlich vor
Ort. Sind 5 Punkte erreicht, sollten Fahrer zügig handeln: Denn nur
dann können sie noch Punkte abbauen. Wie? Durch die Teilnahme an
einem Seminar. Alle 5 Jahre haben Fahrer damit die Chance, einen
Punkt vom Konto zu streichen. Ansonsten dauert die Verjährung je nach
Schwere des Delikts zwischen 2,5 und 10 Jahren.
Wie laufen die Seminare ab und was kostet die Teilnahme?
Sogenannte Fahreignungsseminare werden von Fahrschulen, TÃœV und
DEKRA angeboten. Sie bestehen aus einem verkehrspädagogischen und
einem verkehrspsychologischen Teil. Die Kosten belaufen sich auf 300
bis 600 Euro pro Person und werden vom Anbieter festgelegt. Auch nach
Region können die Preise für die Seminarteilnahme abweichen.
(1) KBA: Antrag auf Punkteauskunft (http://ots.de/1fzDF)
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